• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitszeiterfassung: Unternehmen beklagen erheblichen Mehraufwand

31.05.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitszeiterfassung: Unternehmen beklagen erheblichen Mehraufwand

Hoher Aufwand, schwierige Umsetzung, mangelnde Flexibilität: Ein Großteil der deutschen Unternehmen sieht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kritisch und fordert vom Gesetzgeber umfassende Verbesserungen.

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Zwei Drittel der Unternehmen (66 %) sagen, dass die Einführung beziehungsweise Anpassung der Arbeitszeiterfassungssysteme erheblichen finanziellen und administrativen Mehraufwand verursacht. Gleichzeitig wollen mehr als drei Viertel (78 %), dass die gesetzliche Neuregelung des Arbeitszeitrechts die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach finden 60 %, dass die Einführung beziehungsweise Anpassung der Arbeitszeiterfassung durch das bisherige Fehlen einer gesetzlichen Neuregelung erschwert wird. Ohnehin halten 59 % der Unternehmen eine genaue Arbeitszeiterfassung in der Praxis für nur schwer umsetzbar.

„Referentenentwurf geht komplett an Realität vorbei“

„Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Beschluss vom September 2022 mehr als 34 Millionen Menschen zur minutiösen Erfassung ihrer Arbeitszeit verpflichtet. Der Gesetzgeber sollte diesem Anachronismus ein Ende bereiten und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch künftig Vertrauensarbeitszeit möglich ist. Niemand sollte gezwungen werden, seine Arbeitszeit zu erfassen, wenn zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten Einvernehmen herrscht, dass dies nicht nötig ist. Der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes geht komplett an der Realität der heutigen Arbeitswelt vorbei, in der Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit für viele zum Standard gehören“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

„Nicht nur die geplante tagesaktuelle Erfassungspflicht, auch das Beharren auf einer täglichen Höchstarbeitszeit sind absolut kontraproduktiv. Bitkom fordert schon lange eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, die den Beschäftigten bei der Einteilung ihrer Arbeitszeit mehr Flexibilität und Selbstbestimmtheit gewähren würde. Auch die vorgeschriebene Ruhepause von elf Stunden passt nicht zu „New Work“, wie viele Beschäftigte es sich wünschen. Hierunter leidet besonders die Digitalbranche, die angesichts des massiven IT-Fachkräftemangels attraktiv bleiben muss“, so Berg.

Erfassungspflicht zerstört Flexibilität von Vertrauensarbeit

Sechs von zehn Unternehmen (59 %) sind überzeugt, dass durch die Erfassungspflicht die Flexibilität von Vertrauensarbeit verloren geht. Rund die Hälfte (48 %) befürchtet, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Aufzeichnungspflicht kontrolliert fühlen. Gleichzeitig sagen 44 %, dass die Arbeitszeiterfassungspflicht die Beschäftigten vor Stress und Überlastung schützen kann. Berg: „Wo früher auf Vertrauensbasis gearbeitet wurde, zwingt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu Kontrolle und sorgt für vollkommen unnötige Bürokratie. Die Ampel-Regierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, dass bei einer Anpassung des Arbeitszeitrechts Vertrauensarbeit weiterhin möglich sein soll. Daran muss sie sich jetzt messen lassen.“


Bitkom vom 26.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


04.11.2025

BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Mit Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24 hat das BAG entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.d. § 15 Abs. 3 TzBfG keinen (etwa prozentualen) Regelwert gibt.

weiterlesen
BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14% zu erhöhen: auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank