22.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitszeiten: Kritik an Oppositionsplänen

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Die Vorschläge von Linken und Grünen zur Reduzierung der Wochenhöchstarbeitszeit und zur Einführung von Wahlarbeitszeiten stoßen bei Arbeitgeberverbänden auf deutliche Kritik. Das wurde in einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich.

Gegenstand der Anhörung am Montagnachmittag war ein Antrag der Fraktion Die Linke, der unter anderem eine Reduzierung der wöchentlich zulässigen Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden fordert. Ebenfalls zur Diskussion stand ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem sich die Fraktion unter anderem für einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30 bis 40 Stunden ausspricht, in dessen Rahmen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten nach oben oder unten anpassen können.

Keine Flexibilität bei schwankendem Arbeitsanfall

Als „vollkommen falsch“ bezeichnete der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die These, dass das Arbeitszeitrecht derzeit einseitig an den Interessen der Arbeitgeber ausgerichtet sei. Der Verband bezeichnete die tägliche Höchstarbeitszeit von regelmäßig acht Stunden als „nicht mehr zeitgemäß“ und plädiert dafür, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu definieren. Diese jedoch auf 40 Stunden zu reduzieren, würde es den Unternehmen unmöglich machen, auf schwankenden Arbeitsanfall reagieren zu können. Ähnlich argumentiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Dort heißt es, der Vorschlag der Linken würde bedeuten, dass an jedem Werktag nur noch 6,6 Stunden gearbeitet werden dürfte. Das entspreche weder der Realität noch den betrieblichen Notwendigkeiten. Nötig sei vielmehr, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu etablieren, schreibt der Verband.

Arbeitszeitgestaltung spielt zentrale Rolle für Gesundheit

Die Gewerkschaften und auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) äußerten sich dagegen zustimmend zu beiden Anträgen. So betont die ver.di-Bundesverwaltung in ihrer Stellungnahme, eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sei eine angemessene Reaktion auf die zunehmende psychische und physische Belastung der Beschäftigten im Rahmen ihrer Erwerbsarbeit. Eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit könne außerdem zum Abbau von Arbeitslosigkeit beitragen und Entlassungen verhindern, so ver.di. Die BAuA verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Arbeitszeitgestaltung eine zentrale Rolle für die Gesundheit und die Work-Life-Balance von Beschäftigten spiele. Insbesondere Arbeitszeiten, die ausreichende Erholung verhindern oder erschweren oder sozial wertvolle Zeiten (Wochenende, Abende) besetzen, sollten demnach vermieden werden, betont die BAuA.

(Dt. Bundestag, hib vom 20.03.2017 / Viola C. Didier)


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