05.12.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitszeit zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Häufig weichen die tatsächliche Arbeitszeit und die Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten voneinander ab. Dabei kann eine Arbeitszeit, die auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt ist, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben erleichtern, Überlastungen vorbeugen sowie die Einkommenssituation verbessern.

2017 wünschten sich abhängig Beschäftigte in Deutschland im Durchschnitt eine 35-Stunden-Woche, wenn sie den Umfang ihrer Arbeitszeit mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen selbst wählen könnten. Im Durchschnitt lag dabei die gewünschte wöchentliche Arbeitszeit vier Stunden unter der tatsächlich Geleisteten. Etwa die Hälfte der Befragten (49 %) möchte die Arbeitszeit verkürzen; rund jeder Zehnte (12 %) hat einen Verlängerungswunsch. Dies zeigt der Bericht „BAuA-Arbeitszeitbefragung: Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten in Deutschland“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS, jetzt veröffentlicht hat.

Verkürzungswünsche überwiegen

Obwohl insgesamt die Verkürzungswünsche überwiegen, zeigen sich bei einer differenzierten Betrachtung Unterschiede zwischen verschiedenen Beschäftigtengruppen: Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht häufig die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit dem Wunsch der Beschäftigten. Hier liegt aber häufig die tatsächlich geleistete Arbeitszeit deutlich über der vereinbarten und gewünschten Arbeitszeit. Verlängerungswünsche gibt es vor allem bei Teilzeitbeschäftigten und Beschäftigten, deren Einkommen nicht ausreicht, um über die Runden zu kommen. Während Frauen ihre Arbeitszeiten stärker an persönliche Verpflichtungen wie Kinder oder Pflegeaufgaben anpassen, weisen die Arbeitszeiten von Männern auch in unterschiedlichen Lebensphasen eine hohe Konstanz auf.

Mehr Handlungsspielraum bei den Arbeitszeiten

Männer und Frauen in allen Lebensphasen wünschen sich darüber hinaus einen höheren Handlungsspielraum bezüglich ihrer Arbeitszeiten. Zudem ist drei Vierteln der Beschäftigten die Trennung von Arbeit und Privatleben wichtig. Insbesondere Beschäftigte mit Verkürzungswunsch schätzen ihre Gesundheit schlechter ein und berichten häufiger über gesundheitliche Beschwerden, wie Rücken- oder Kreuzschmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit oder körperliche Erschöpfung, als Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit beibehalten oder verlängern wollten. Gleichzeitig sind Beschäftigte mit Verkürzungswunsch seltener mit der Work-Life-Balance und der Arbeit insgesamt zufrieden.

(BAuA vom 29.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


07.10.2026

Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Eine bereits beantragte Elternzeit bleibt grundsätzlich auch nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt verbindlich, urteilt das BAG.

weiterlesen
Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Meldung

©Travis/fotolia.com


07.10.2026

Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Statt der bisherigen Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ sollen Kryptogewinne künftig dem Kapitalvermögen zugerechnet werden.

weiterlesen
Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Meldung

©Egor/fotolia.com


06.10.2026

Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos

Beschäftigte sind motiviert und loyal, brauchen für den Wandel aber mehr Orientierung, Weiterbildung und KI-Kompetenz.

weiterlesen
Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht