05.12.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitszeit zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Häufig weichen die tatsächliche Arbeitszeit und die Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten voneinander ab. Dabei kann eine Arbeitszeit, die auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt ist, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben erleichtern, Überlastungen vorbeugen sowie die Einkommenssituation verbessern.

2017 wünschten sich abhängig Beschäftigte in Deutschland im Durchschnitt eine 35-Stunden-Woche, wenn sie den Umfang ihrer Arbeitszeit mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen selbst wählen könnten. Im Durchschnitt lag dabei die gewünschte wöchentliche Arbeitszeit vier Stunden unter der tatsächlich Geleisteten. Etwa die Hälfte der Befragten (49 %) möchte die Arbeitszeit verkürzen; rund jeder Zehnte (12 %) hat einen Verlängerungswunsch. Dies zeigt der Bericht „BAuA-Arbeitszeitbefragung: Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten in Deutschland“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS, jetzt veröffentlicht hat.

Verkürzungswünsche überwiegen

Obwohl insgesamt die Verkürzungswünsche überwiegen, zeigen sich bei einer differenzierten Betrachtung Unterschiede zwischen verschiedenen Beschäftigtengruppen: Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht häufig die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit dem Wunsch der Beschäftigten. Hier liegt aber häufig die tatsächlich geleistete Arbeitszeit deutlich über der vereinbarten und gewünschten Arbeitszeit. Verlängerungswünsche gibt es vor allem bei Teilzeitbeschäftigten und Beschäftigten, deren Einkommen nicht ausreicht, um über die Runden zu kommen. Während Frauen ihre Arbeitszeiten stärker an persönliche Verpflichtungen wie Kinder oder Pflegeaufgaben anpassen, weisen die Arbeitszeiten von Männern auch in unterschiedlichen Lebensphasen eine hohe Konstanz auf.

Mehr Handlungsspielraum bei den Arbeitszeiten

Männer und Frauen in allen Lebensphasen wünschen sich darüber hinaus einen höheren Handlungsspielraum bezüglich ihrer Arbeitszeiten. Zudem ist drei Vierteln der Beschäftigten die Trennung von Arbeit und Privatleben wichtig. Insbesondere Beschäftigte mit Verkürzungswunsch schätzen ihre Gesundheit schlechter ein und berichten häufiger über gesundheitliche Beschwerden, wie Rücken- oder Kreuzschmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit oder körperliche Erschöpfung, als Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit beibehalten oder verlängern wollten. Gleichzeitig sind Beschäftigte mit Verkürzungswunsch seltener mit der Work-Life-Balance und der Arbeit insgesamt zufrieden.

(BAuA vom 29.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)