• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitsunfall: Zur Kostenerstattung einer Haushaltshilfe

09.08.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitsunfall: Zur Kostenerstattung einer Haushaltshilfe

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Das Sozialgericht Stuttgart hat sich mit der Frage befasst, in welchem Umfang der Unfallversicherungsträger nach einem Arbeitsunfall Kosten für eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung zu erstatten hat.

Im Streitfall hatte die Klägerin bei einem Wegeunfall mehrere Frakturen erlitten. Der beklagte Unfallversicherungsträger gewährte ab dem Zeitpunkt keine Haushilfe/Kinderbetreuung mehr, ab dem die Versicherte wieder ohne Hilfsmittel gehen und stehen konnte. Hiergegen wandte sie sich – teilweise erfolgreich.

SG Stuttgart präzisiert Voraussetzungen

Die Erstattung von Kosten für eine Haushaltshilfe und Leistungen der Kinderbetreuung kommt nach einem anerkannten Arbeitsunfall nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch unter folgenden Voraussetzungen in Betracht: wenn den Versicherten wegen einer aufgrund des Unfalls notwendig gewordenen Leistung zur medizinischen Rehabilitation (oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. Umschulung oder am Leben in der Gemeinschaft) die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Weiterhin kann Haushaltshilfe gewährt werden, wenn diese Leistung zur Sicherstellung des Erfolges der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe notwendig ist, heißt es im Urteil des SG Stuttgart vom 02.04.2019 (S 13 U 4301/15).

(SG Stuttgart, NL vom 02.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)