03.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitsunfall bei Unfall auf Abwegen?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Beschäftigte sind auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Biegt der Versicherte falsch ab, so ist dies unschädlich, solange er am Fahrziel festhält, entschied das Hessische Landessozialgericht.

Ein Lagerist wurde aushilfeweise in einem Lager in der Nähe von Mainz eingesetzt. Seinen Dienst sollte der in Frankfurt am Main wohnende Mann um 17:45 Uhr beginnen. Gegen 17:15 Uhr verunglückte er infolge eines verkehrswidrigen Wendemanövers auf einer Bundesstraße. Der Unfallort befindet sich nicht auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Bei dem Unfall wurde der Mann schwer verletzt; zehn Monate später wurde er wieder stufenweise in sein Arbeitsverhältnis eingegliedert.

Berufsgenossenschaft: Unfall auf Abwegen

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da sich der Mann zum Unfallzeitpunkt nicht auf dem Weg zur Arbeit, sondern auf einem unversicherten Weg befunden habe, ohne dass hierfür betriebliche oder verkehrstechnische Gründe erkennbar seien. Der Lagerist erhob Klage und führte an, dass er wegen eines Staus eine andere Route gewählt und sich bei schwierigen Licht- und Wetterverhältnissen verfahren habe.

Gericht bejaht einen unfallversicherten Wegeunfall

Das Hessische Landessozialgericht gab dem verunglückten Mann Recht (Az. L 3 U 118/13). Verfahre sich ein Versicherter, bleibe er auch auf dem Abweg unfallversichert. Dies gelte jedenfalls soweit davon auszugehen sei, dass die Handlungstendenz darauf gerichtet gewesen sei, den Arbeitsplatz zu erreichen. Eine verminderte Aufmerksamkeit sei insoweit unerheblich. Auch bleibe der Versicherungsschutz bestehen, wenn sich der Autofahrer wegen Dunkelheit, Nebel oder schlechter Beleuchtung verfahre. Anhaltspunkte für ein privates eigenwirtschaftliches Ziel lagen im entschiedenen Fall nicht vor. Da zudem nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht ausschließe, entfalle der Versicherungsschutz auch nicht aufgrund des rechtswidrigen Wendemanövers.

(LSG Hessen/Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


16.12.2025

Urlaubsauszahlung als außerordentliche Einkünfte

Zahlt der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses offenen Urlaub aus, kann diese Zahlung als außerordentliche Einkünfte besteuert werden.

weiterlesen
Urlaubsauszahlung als außerordentliche Einkünfte

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


16.12.2025

Homeoffice so gefragt wie nie

Der Wunsch nach Homeoffice ist seit 2020 von 71% auf aktuell 88% gestiegen – ein neuer Rekordwert. Ein Ende des Trends ist nicht absehbar.

weiterlesen
Homeoffice so gefragt wie nie

Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank