03.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitsunfall bei Unfall auf Abwegen?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Beschäftigte sind auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Biegt der Versicherte falsch ab, so ist dies unschädlich, solange er am Fahrziel festhält, entschied das Hessische Landessozialgericht.

Ein Lagerist wurde aushilfeweise in einem Lager in der Nähe von Mainz eingesetzt. Seinen Dienst sollte der in Frankfurt am Main wohnende Mann um 17:45 Uhr beginnen. Gegen 17:15 Uhr verunglückte er infolge eines verkehrswidrigen Wendemanövers auf einer Bundesstraße. Der Unfallort befindet sich nicht auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Bei dem Unfall wurde der Mann schwer verletzt; zehn Monate später wurde er wieder stufenweise in sein Arbeitsverhältnis eingegliedert.

Berufsgenossenschaft: Unfall auf Abwegen

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da sich der Mann zum Unfallzeitpunkt nicht auf dem Weg zur Arbeit, sondern auf einem unversicherten Weg befunden habe, ohne dass hierfür betriebliche oder verkehrstechnische Gründe erkennbar seien. Der Lagerist erhob Klage und führte an, dass er wegen eines Staus eine andere Route gewählt und sich bei schwierigen Licht- und Wetterverhältnissen verfahren habe.

Gericht bejaht einen unfallversicherten Wegeunfall

Das Hessische Landessozialgericht gab dem verunglückten Mann Recht (Az. L 3 U 118/13). Verfahre sich ein Versicherter, bleibe er auch auf dem Abweg unfallversichert. Dies gelte jedenfalls soweit davon auszugehen sei, dass die Handlungstendenz darauf gerichtet gewesen sei, den Arbeitsplatz zu erreichen. Eine verminderte Aufmerksamkeit sei insoweit unerheblich. Auch bleibe der Versicherungsschutz bestehen, wenn sich der Autofahrer wegen Dunkelheit, Nebel oder schlechter Beleuchtung verfahre. Anhaltspunkte für ein privates eigenwirtschaftliches Ziel lagen im entschiedenen Fall nicht vor. Da zudem nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht ausschließe, entfalle der Versicherungsschutz auch nicht aufgrund des rechtswidrigen Wendemanövers.

(LSG Hessen/Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Steuerboard

Maximilian Moormann


28.05.2026

Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Eine erbschaftsteuerliche Vergünstigung ist das sogenannte „Familienheimprivileg“. Danach bleibt das Familienheim für Erben unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei.

weiterlesen
Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


28.05.2026

BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Wer einem Ruhen seines finanzgerichtlichen Verfahrens zustimmt, kann später nicht ohne Weiteres Entschädigung wegen langer Verfahrensdauer verlangen.

weiterlesen
BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht