30.01.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland

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Die Arbeitsschutzbehörden der Länder beanstandeten im Jahr 2017 in rund 350.000 Fällen die bei Kontrollen erfassten Arbeitsschutzvorkehrungen in Betrieben und auf Baustellen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Der Arbeitsschutz zielt darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei ihrer Arbeit zu erhalten. Es sollen Arbeitsunfälle verhindert oder deren Folgen verringert werden. Außerdem gilt es, akute und langfristige Gesundheitsfolgen im Zusammenhang mit Erwerbsarbeit zu minimieren. Damit die bestehenden Regelungen zum Arbeitsschutz eingehalten werden, bedarf es eines effektiven Aufsichtssystems.

Missstände bei den Arbeitsschutzkontrollen

Die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen ist Aufgabe der Länder (Artikel 30, 83 GG, § 21 ArbSchG). Nun gibt es Hinweise auf Missstände bei den Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland: Immer weniger Personal führt in immer weniger Betrieben immer seltener Arbeitsschutzkontrollen durch. Die Anzahl der Arbeitsschutzkontrollen ist von 2007 bis 2017 bundesweit von 347.240 auf 182.504 zurückgegangen. Das entspricht einem Rückgang um fast die Hälfte (-47 %). Besonders stark war der Rückgang in Sachsen von 21.343 auf 6.835 (-68 %). In einigen Branchen ist im selben Zeitraum die Anzahl der Arbeitsschutzkontrollen besonders stark zurückgegangen: Gaststätten, Beherbergungsbetriebe von 14.521 auf 4.196 (-71,1 %), Nahrungs- und Genussmittel von 14.519 auf 5.428 (-62,6 %) und Handel von 42.004 auf 16.775 (-60 %).

Kontrolle nur alle 20 Jahre

Der durchschnittliche Abstand zwischen zwei Arbeitsschutzkontrollen in einer Betriebsstätte ist von 2007 bis 2017 von 10,5 auf 22,5 Jahre angestiegen. Der Abstand hat sich demnach mehr als verdoppelt (+114,3 %). Der Abstand zwischen zwei Kotrollen ist in einigen Bundesländern von 2007 bis 2017 besonders stark bzw. auf besonders hohe Werte angestiegen: Schleswig-Holstein von 11,4 auf 47,1 Jahre (+313,7 %), Hessen von 18,6 auf 42,2 Jahre (+126,9 %) und Saarland von 6,5 auf 35,5 Jahre (+446,2 %). In bestimmten Branchen ist der durchschnittliche Abstand zwischen Arbeitsschutzkontrollen besonders stark oder auf besonders hohe Werte angestiegen: Kredit-, Versicherungsgewerbe von 41,4 auf 62 Jahre (+49,8 %), Gaststätten und Beherbergungsbetriebe von 10,8 auf 43,1 Jahre (+299 %) und Bau, Steine, Erden von 14,5 auf 38 Jahre (+162 %).

Problem: Personalmangel

Die Anzahl der Arbeitsschutzkontrolleure ist von 2007 bis 2017 um 6 % gesunken. Die Anzahl der zu überwachenden Betriebsstätten ist aber von 2007 auf 2017 um 8 % von ca. 2,28 Millionen auf 2,46 Millionen angestiegen. Im selben Zeitraum ist die Zahl der Beschäftigte in den zu kontrollierenden Unternehmen um 14,5 % von 27,34 Millionen auf 31,3 Millionen angestiegen. Außerdem sind in den letzten zwanzig Jahren die Aufgaben der Arbeitsaufsicht erheblich ausgeweitet worden. Gründe hierfür sind u. a. die Erweiterung des Themenspektrums zum Beispiel hinsichtlich psychischer Belastungen bei der Arbeit sowie sich veränderten Arbeitsverhältnissen und Strukturen auf Grund der Flexibilisierung und Globalisierung.

(Dt. Bundestag, hib vom 29.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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