• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitsrecht: Entlastung von Nachweisen in Schriftform

13.11.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitsrecht: Entlastung von Nachweisen in Schriftform

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen vorgelegt.

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Mit dem Gesetz (20/9142) sollen die Arbeitgeber entlastet werden. Denn durch Schriftformvorgaben beim Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen entstünden den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Belastungen. Das Verbot, Unterlagen über wesentliche Arbeitsbedingungen digital zur Verfügung zu stellen und übermitteln zu dürfen, erfordere einen erhöhten Personaleinsatz und immense Kosten. Dies sei in Zeiten fortschreitender Digitalisierung ein Anachronismus, heißt es in dem Entwurf.

Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung, es der Arbeitgeberseite zu ermöglichen, die wesentlichen Arbeitsbedingungen im Sinne des Nachweisgesetzes wahlweise per Schriftform oder in elektronischer Form den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen und übermitteln zu können, „sofern die Informationen für den Arbeitnehmer zugänglich sind, gespeichert und ausgedruckt werden können und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält“.


Dt. Bundestag vom 13.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jens-Hendrik Kern


12.03.2026

Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Mit Urteil vom 06.06.2025 (5 K 397/24) hat sich das FG Baden-Württemberg zur Buchwerfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge geäußert.

weiterlesen
Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


12.03.2026

Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Bei einer außerordentlichen Kündigung zählt nicht nur die Schwere der Vorwürfe, sondern ebenso die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

weiterlesen
Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


12.03.2026

BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Die ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)