08.05.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Arbeitspapier zum Industriestrompreis

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat am 05.05.2023 ein Arbeitspapier zum Industriestrompreis vorgelegt. Darin schlägt das BMWK einen Brückenstrompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde für bestimmte Unternehmen vor.

Beitrag mit Bild

© MACLEG/fotolia.com

Das Konzept unter dem Titel „Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen“ schlägt einen zweistufigen Industriestrompreis vor. Der Minister will über den Vorschlag mit verschiedenen Akteuren – etwa dem Bündnis Zukunft der Industrie, den Energie- und Wirtschaftsministerinnen und -ministern der Länder sowie Parlamentsvertretern zeitnah den Austausch suchen. Ziel ist es, ein breites gesellschaftliches und politisches Bündnis zu schmieden.

Wettbewerbsfähige Strompreise

Um wettbewerbsfähige Strompreise sicherzustellen, schlägt das Konzept zwei Schritte vor:

Um Industrieunternehmen den Zugang zu kostengünstigen Erneuerbaren Energien zu ermöglichen, soll Strom aus neuen EE-Anlagen zu Preisen nahe an den Gestehungskosten an die Industrie weitergereicht werden. Dies setzt EE-Anlagen voraus, die mittels Contracts for Difference (CfD) finanziert werden. Zugleich soll der Abschluss von PPAs von EE-Erzeugern mit Industriepartnern mit Bürgschaften abgesichert werden, um die Risikoprämien dieser Verträge zu reduzieren (norwegisches Modell). Auch für mittelständische Unternehmen wollen wir den Zugang zu PPA-Modellen verbessern.

„Wir können aber nicht warten, bis die Langfristmaßnahmen greifen. Wir müssen die Brücke, die wir mit den Energiepreisbremsen gebaut haben, verlängern. Deshalb ist ein Brückenstrompreis notwendig“, so Habeck. Das Ministerium schlägt daher einen Brückenstrompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde für einen klar definierten Empfängerkreis vor; konkret: Unternehmen sollen bei Börsenstrompreisen über 6 ct/kWh die Differenz erstattet bekommen. Maßgeblich ist dabei der durchschnittliche Börsenstrompreis in dem jeweiligen Jahr. Die Unternehmen haben somit weiterhin den Anreiz, Strom möglichst kostengünstig und somit marktdienlich zu beschaffen. Zudem wird der Brückenstrompreis nur auf 80 % des Verbrauchs Anwendung finden; das schafft Effizienzanreize.

Es gibt zudem klare Bedingungen: Tariftreue, Transformationsverpflichtung, Standortgarantie. Den Unternehmen wird nichts geschenkt, sie werden auf ihrem Weg unterstützt, wenn sie ihn konsequent gehen.

Das Arbeitspapier zum Industriestrompreis finden Sie hier.


BMWK vom 05.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Felicia von Grundherr


13.05.2025

Arbeitsrechtliche Vorhaben der künftigen Bundesregierung

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD vom 05.05.2025 enthält eine Reihe arbeitsrechtlich relevanter Vorhaben, die teils konkrete Auswirkungen auf Arbeitgeber haben werden. Arbeitgeber sollten sich deshalb frühzeitig einen Überblick über die relevantesten Pläne verschaffen. Der folgende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die geplanten Änderungen, ordnet sie rechtlich ein und zeigt mögliche Handlungsbedarfe auf.

weiterlesen
Arbeitsrechtliche Vorhaben der künftigen Bundesregierung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


13.05.2025

Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick

Mit CSRD und CSDDD wuchs der bürokratische Aufwand stark. Jetzt lenkt die EU ein: Mit dem Omnibus 1-Paket sollen Berichtspflichten deutlich vereinfacht werden.

weiterlesen
Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


13.05.2025

Kann der Arzt Homeoffice verordnen?

Ein ärztliches Homeoffice-Attest allein begründet keinen Anspruch auf Heimarbeit. Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung, die geprüft werden muss.

weiterlesen
Kann der Arzt Homeoffice verordnen?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank