08.05.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Arbeitspapier zum Industriestrompreis

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat am 05.05.2023 ein Arbeitspapier zum Industriestrompreis vorgelegt. Darin schlägt das BMWK einen Brückenstrompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde für bestimmte Unternehmen vor.

Beitrag mit Bild

© MACLEG/fotolia.com

Das Konzept unter dem Titel „Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen“ schlägt einen zweistufigen Industriestrompreis vor. Der Minister will über den Vorschlag mit verschiedenen Akteuren – etwa dem Bündnis Zukunft der Industrie, den Energie- und Wirtschaftsministerinnen und -ministern der Länder sowie Parlamentsvertretern zeitnah den Austausch suchen. Ziel ist es, ein breites gesellschaftliches und politisches Bündnis zu schmieden.

Wettbewerbsfähige Strompreise

Um wettbewerbsfähige Strompreise sicherzustellen, schlägt das Konzept zwei Schritte vor:

Um Industrieunternehmen den Zugang zu kostengünstigen Erneuerbaren Energien zu ermöglichen, soll Strom aus neuen EE-Anlagen zu Preisen nahe an den Gestehungskosten an die Industrie weitergereicht werden. Dies setzt EE-Anlagen voraus, die mittels Contracts for Difference (CfD) finanziert werden. Zugleich soll der Abschluss von PPAs von EE-Erzeugern mit Industriepartnern mit Bürgschaften abgesichert werden, um die Risikoprämien dieser Verträge zu reduzieren (norwegisches Modell). Auch für mittelständische Unternehmen wollen wir den Zugang zu PPA-Modellen verbessern.

„Wir können aber nicht warten, bis die Langfristmaßnahmen greifen. Wir müssen die Brücke, die wir mit den Energiepreisbremsen gebaut haben, verlängern. Deshalb ist ein Brückenstrompreis notwendig“, so Habeck. Das Ministerium schlägt daher einen Brückenstrompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde für einen klar definierten Empfängerkreis vor; konkret: Unternehmen sollen bei Börsenstrompreisen über 6 ct/kWh die Differenz erstattet bekommen. Maßgeblich ist dabei der durchschnittliche Börsenstrompreis in dem jeweiligen Jahr. Die Unternehmen haben somit weiterhin den Anreiz, Strom möglichst kostengünstig und somit marktdienlich zu beschaffen. Zudem wird der Brückenstrompreis nur auf 80 % des Verbrauchs Anwendung finden; das schafft Effizienzanreize.

Es gibt zudem klare Bedingungen: Tariftreue, Transformationsverpflichtung, Standortgarantie. Den Unternehmen wird nichts geschenkt, sie werden auf ihrem Weg unterstützt, wenn sie ihn konsequent gehen.

Das Arbeitspapier zum Industriestrompreis finden Sie hier.


BMWK vom 05.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)