• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitsmarkteffekte der Digitalisierung bis 2035

13.04.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitsmarkteffekte der Digitalisierung bis 2035

Beitrag mit Bild

©putilov_denis/fotolia.com

Die Digitalisierung wird bis zum Jahr 2035 nur geringe Auswirkungen auf das Gesamtniveau der Beschäftigung haben, aber große Umbrüche bei den Arbeitsplätzen mit sich bringen. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hervor.

In der Studie von IAB und BIBB werden die Auswirkungen der Digitalisierung regional differenziert dargestellt. „Entscheidend für die regionalen Auswirkungen einer zunehmenden Digitalisierung sind die Wirtschafts- und Berufsstruktur vor Ort“, erklären die Forscher. Das Verarbeitende Gewerbe wird laut der Studie die höchsten Beschäftigungsverluste aufgrund der Digitalisierung erfahren. Hier könnten rund 130.000 Arbeitsplätze verloren gehen. Die größten Beschäftigungsgewinne sind dagegen in der Branche „Information und Kommunikation“ mit rund 120.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen zu erwarten.

Umgestaltung der Arbeitswelt

In Nordrhein-Westfalen werden laut der Studie in absoluten Zahlen betrachtet am meisten Arbeitsplätze ab- und aufgebaut. Die Forscher erwarten hier rund 290.000 verlorene, aber auch rund 290.000 neu entstandene Arbeitsplätze. Setzt man die Veränderungen dagegen in Beziehung zur Zahl der derzeit bestehenden Arbeitsplätze, ergeben sich für Baden-Württemberg die größten Umwälzungen. Im Jahr 2035 werden in diesem Bundesland aufgrund der Digitalisierung rund 210.000 Arbeitsplätze weggefallen sein. Gleichzeitig werden hier jedoch rund 200.000 neue Arbeitsplätze infolge der Digitalisierung entstehen. Insgesamt sind damit in Baden-Württemberg knapp 7 % aller Arbeitsplätze von der Digitalisierung betroffen. Die Gesamtwirkungen der Digitalisierung unterscheiden sich laut der Studie aber alles in allem in den Regionen nur wenig. „Eine zunehmende Digitalisierung wird jedenfalls mit einer deutlichen Umgestaltung der Arbeitswelt einhergehen, und in diesem Prozess werden Bildung und Weiterbildung der Beschäftigten eine zentrale Rolle übernehmen“, betonen die Forscher.

(IAB, PM vom 10.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (bspw. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)