• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitskosten im Osten um 23,5 % unter Westniveau

31.07.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitskosten im Osten um 23,5 % unter Westniveau

Beitrag mit Bild

©GinaSanders/fotolia.com

In Deutschland betrugen die Arbeitskosten je geleistete Stunde durchschnittlich 33,09 Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lagen in Ostdeutschland die Arbeitskosten mit 26,14 Euro um 23,5 % unter dem Niveau Westdeutschlands.

Der größte Abstand zwischen Ost und West bestand mit -36,4 % im Verarbeitenden Gewerbe, das in besonderem Maße dem Standort- und Produktwettbewerb ausgesetzt ist. Kurz nach der deutschen Vereinigung (1992) hatte der Abstand in dieser Branche bei -53,4 % gelegen. Bis 1996 war die Lücke kräftig bis auf -42,7 % gesunken. Seitdem hat sich die Annäherung verlangsamt. Die aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamts (Destatis) bezieht sich auf das Jahr 2016.

Unterschiede nach Branchen

Im Verarbeitenden Gewerbe waren die Arbeitskosten großer Unternehmen (1 000 und mehr Beschäftigte) sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland etwa doppelt so hoch wie die Arbeitskosten kleiner Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte). Jedoch arbeitete im Westen mit gut einem Drittel der Beschäftigten (36 %) ein deutlich größerer Anteil in einem großen Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes als im Osten (15 %). Der geringste Abstand der Arbeitskosten in ostdeutschen Betrieben zum Westniveau bestand 2016 in den vom öffentlichen Dienst geprägten Wirtschaftsabschnitten „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ (-4,5 %) sowie „Erziehung und Unterricht“ (-6,8 %).

(Destatis, PM vom 24.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


23.12.2025

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

weiterlesen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Meldung

©ra2studio/fotolia.com


23.12.2025

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Mit dem FAQ-Entwurf liefert die EU-Kommission erste Klarstellungen zur praktischen Anwendung der TaxonomieVO und der neuen Delegierten Verordnung.

weiterlesen
FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank