• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitskosten im EU-Vergleich: Deutschland auf Rang 8

05.05.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Arbeitskosten im EU-Vergleich: Deutschland auf Rang 8

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Arbeitskostenniveau in Deutschland lag im Jahr 2014 innerhalb der Europäischen Union auf Rang acht, teilt das Statistische Bundesamt mit. Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft bezahlten durchschnittlich 31,80 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde.

Gemessen am EU-Durchschnitt zahlten Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft 30 Prozent mehr für eine Stunde Arbeit. Im Vergleich beispielsweise zum Nachbarland Frankreich (35,20 Euro) waren es aber knapp 10 Prozent weniger. Dänemark hatte mit 42,00 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 3,80 Euro die niedrigsten.

Branchenvergleich zeigt Unterschiede

Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2014 durchschnittlich 37,00 Euro. Hier lag Deutschland im EU-weiten Vergleich auf Rang vier. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 46 Prozent teurer als im EU-Durchschnitt (25,30 Euro) und kostete knapp 2 Prozent mehr als in Frankreich (36,40 Euro).

Lohnnebenkosten lagen unter dem EU-Durchschnitt

Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2014 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland in der Privatwirtschaft auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro Lohnnebenkosten. Damit waren die Lohnnebenkosten in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 31 Euro. Im EU-weiten Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf Rang 15. Auf 100 Euro Lohn wurden in Frankreich (47 Euro), Schweden (46 Euro) und Belgien (44 Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt, in Malta (9 Euro) die niedrigsten. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sowie die Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall.

(Destatis / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


19.11.2025

Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Der IASB hat klargestellt, wie Unternehmen Abschlüsse umrechnen müssen, wenn die Darstellungswährung in einem Hochinflationsland liegt.

weiterlesen
Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


18.11.2025

DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Mit der verabschiedeten Position zum Omnibus-I-Paket will das EU-Parlament Unternehmen gezielt von übermäßiger Bürokratie entlasten.

weiterlesen
DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank