• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände?

07.04.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände?

Beitrag mit Bild

©Alexander Limbach/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es einer Gewerkschaft nicht grundsätzlich untersagt ist, Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers durchzuführen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) will mit einem Arbeitskampf gegen die Amazon Pforzheim GmbH erreichen, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen. Sie beabsichtigt, Streikposten auf dem nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden gepachteten Parkplatz des Unternehmens aufzustellen, weil angesichts der örtlichen Verhältnisse und des Organisationsgrads der Belegschaft nur so eine Kommunikation mit arbeitswilligen Arbeitnehmern effektiv geführt werden könne.

Streik auf dem Parkplatz erlaubt?

Amazon will durch die Unterlassungsklage jede Streikpostenaktivitäten auf ihrem Parkplatz verhindern. Das ArbG Berlin hatte der Klage entsprochen. Das ArbG Berlin-Brandenburg hat die Unterlassungsklage von Amazon mit Urteil vom 29.03.2017 (24 Sa 979/16) abgewiesen und damit die entgegenstehende Entscheidung des ArbG Berlin abgeändert.

Einschränkung des Besitzrechts ist hinzunehmen

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts muss Amazon eine Einschränkung ihres Besitzrechtes im Hinblick auf die von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit hinnehmen. Ver.di könne angesichts der örtlichen Verhältnisse mit der Belegschaft nur auf dem Parkplatz kommunizieren und arbeitswillige Mitarbeiter zur Teilnahme an dem Arbeitskampf auffordern. Die betriebliche Tätigkeit von Amazon würde hierdurch nicht beeinträchtigt; auch müsse Amazon keine weiteren Betriebsmittel zur Unterstützung des Arbeitskampfes zur Verfügung stellen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das BAG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 29.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Andreas Buchard


05.08.2026

BFH-Urteil zur Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen an eine US-amerikanische S-Corporation

Die abkommensrechtliche Behandlung von Ausschüttungen aus einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine steuerlich hybride US-Gesellschaft war nach Einführung des § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.06.2013 erneut umstritten.

weiterlesen
BFH-Urteil zur Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen an eine US-amerikanische S-Corporation

Meldung

©jirsak/123rf.com


05.08.2026

Körperschaftsteuer: IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells an

Das IDW schlägt Änderungen an § 1a KStG vor und fordert praxistauglichere Regeln für den Wechsel von Personenunternehmen zur Körperschaftsteuer.

weiterlesen
Körperschaftsteuer: IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells an

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


05.08.2026

Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung

Die Teilkrankschreibung verspricht Flexibilität, stößt in vielen Unternehmen aber auf erhebliche praktische Bedenken.

weiterlesen
Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht