• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände?

07.04.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände?

Beitrag mit Bild

©Alexander Limbach/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es einer Gewerkschaft nicht grundsätzlich untersagt ist, Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers durchzuführen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) will mit einem Arbeitskampf gegen die Amazon Pforzheim GmbH erreichen, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen. Sie beabsichtigt, Streikposten auf dem nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden gepachteten Parkplatz des Unternehmens aufzustellen, weil angesichts der örtlichen Verhältnisse und des Organisationsgrads der Belegschaft nur so eine Kommunikation mit arbeitswilligen Arbeitnehmern effektiv geführt werden könne.

Streik auf dem Parkplatz erlaubt?

Amazon will durch die Unterlassungsklage jede Streikpostenaktivitäten auf ihrem Parkplatz verhindern. Das ArbG Berlin hatte der Klage entsprochen. Das ArbG Berlin-Brandenburg hat die Unterlassungsklage von Amazon mit Urteil vom 29.03.2017 (24 Sa 979/16) abgewiesen und damit die entgegenstehende Entscheidung des ArbG Berlin abgeändert.

Einschränkung des Besitzrechts ist hinzunehmen

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts muss Amazon eine Einschränkung ihres Besitzrechtes im Hinblick auf die von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit hinnehmen. Ver.di könne angesichts der örtlichen Verhältnisse mit der Belegschaft nur auf dem Parkplatz kommunizieren und arbeitswillige Mitarbeiter zur Teilnahme an dem Arbeitskampf auffordern. Die betriebliche Tätigkeit von Amazon würde hierdurch nicht beeinträchtigt; auch müsse Amazon keine weiteren Betriebsmittel zur Unterstützung des Arbeitskampfes zur Verfügung stellen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das BAG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 29.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©garagestock/123rf.com


22.10.2026

BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Wer wegen seines SCHUFA-Scores benachteiligt wird, kann unter erleichterten Voraussetzungen Auskunft über dessen Berechnung verlangen.

weiterlesen
BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


22.10.2026

Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

Bei mittelbaren Anteilsverkäufen nach Umwandlungen kann in Altfällen die Gewerbesteuer entfallen, trotz der fünfjährigen Sperrfrist.

weiterlesen
Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

Steuerboard

Erik Muscheites / Markus Manten


22.10.2026

Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“

Mit ihren Schlussanträgen vom 15.10.2026 läutet Generalanwältin Juliane Kokott die heiße Phase des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ (Rechtssache C-430/25) ein.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht