• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitsbelastung gestiegen – vor allem für Frauen

01.10.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitsbelastung gestiegen – vor allem für Frauen

Die Corona-Pandemie hat auch den Druck auf die Beschäftigten in Deutschland verstärkt: Mehr als die Hälfte (52 %) klagt darüber, dass die Arbeitsbelastung für sie seit Beginn der Pandemie zugenommen hat. Bei knapp jedem Fünften hat sie sogar stark zugenommen. Insbesondere Frauen bekommen das zu spüren, zeigt eine aktuelle Studie von EY.

Beitrag mit Bild

©photo 5000/fotolia.com

59 % der Frauen im Angestelltenverhältnis berichten von einer gestiegenen Belastung seit Covid-19 – bei den Männern liegt der Anteil nur bei 45 %. Dabei war auch schon ohne die Umwälzungen durch die weltweite Pandemie die Belastung der Beschäftigten gestiegen: Für 62 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat der Druck, dem sie sich im Arbeitsalltag ausgesetzt sehen, in den vergangenen fünf Jahren zugenommen. Bei 20 % hat er sogar stark zugenommen. Frauen verspüren auch insgesamt einen größeren Druck: Während für 23 % von ihnen die Arbeitsbelastung stark gestiegen ist, beträgt der Anteil bei den männlichen Beschäftigten nur 18 %.

Zufriedenheit und Motivation leiden nicht

Dennoch ist die Zufriedenheit und Motivation der ArbeitnehmerInnen insgesamt hoch: 90 % sind zufrieden mit ihrer Arbeit – die Hälfte (49 %) ist sogar uneingeschränkt zufrieden. Und gut drei von vier Beschäftigten (78 %) geben an, motiviert bei der Arbeit zu sein. Damit sind Motivation und Zufriedenheit höher als in der Umfrage vor zwei Jahren, aber deutlich niedriger als in den Umfragen zuvor.

Das sind Ergebnisse der alle zwei Jahre durchgeführten EY-Jobstudie, für die mehr als 1.550 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland repräsentativ befragt wurden.

Mehr Flexibilität, höhere Arbeitsbelastung

Markus Heinen, Leiter des Geschäftsfeldes Personalberatungsdienstleistungen bei EY in Deutschland, ergänzt: „Die Veränderungen haben schon vor dem Ausbruch der Pandemie begonnen, vor allem mit der voranschreitenden Digitalisierung und der Transformation ganzer Geschäftsbereiche. Aber die Anforderungen an die Beschäftigten ändern sich in einem immer höheren Tempo: Sie müssen flexibel und anpassungsfähig sein. Für Unternehmen heißt das wiederum, dass sie dafür den nötigen Rahmen bieten müssen: Flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten, aber auch moderne und niedrigschwellige Weiter- und Fortbildungsprogramme gehören dazu.“

Jüngere Beschäftigte wenig zufrieden und motiviert

Ausgerechnet die jüngeren Beschäftigten sind im Vergleich wenig motiviert und zufrieden. Nur 40 % der 25- bis 34-Jährigen bezeichnen sich als zufrieden – der schlechteste Wert unter allen Altersgruppen. Hochmotiviert sind nur 27 % von ihnen, nur bei den 35- bis 44-Jährigen ist die Motivation noch schlechter (22 %). Die älteren ArbeitnehmerInnen ab 55 Jahre sind dagegen besonders motiviert und zufrieden. Von den Beschäftigten ab 65 Jahre, die also kurz vor der Rente stehen, sind sogar 83 % zufrieden und 41 % hochmotiviert – Spitzenwerte unter allen Altersstufen.

Der Wunsch nach mehr Freizeit ist unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland deutlich ausgeprägt: 23 % würden im Tausch für mehr Freizeit auf Teile ihres Gehaltes verzichten. Weitere 24 % würden dies zumindest in Erwägung ziehen. Die größte Bereitschaft zum Gehaltsverzicht zeigen die 35- bis 44-Jährigen mit 27 %.

„Die Einstellung zur Arbeit hat sich im Generationenvergleich deutlich verändert“, hat Jan-Rainer Hinz, Mitglied der Geschäftsführung, Personalleiter (Chief Human Resources Officer) und Arbeitsdirektor von EY in Deutschland beobachtet. „Die jüngeren Generationen definieren sich nicht mehr so sehr über den Job wie das noch die älteren getan haben. Stattdessen werden Werte wie Familie, Freunde und Freizeit wichtiger. Moderne Arbeitgeber müssen den jüngeren Beschäftigten mehr bieten als nur Karriereoptionen. Viele wollen sich zudem zu einem Team zugehörig fühlen und das Gefühl haben, an einem lohnenswerten Ziel mitzuarbeiten – ein persönlicher Purpose sozusagen. Wichtig ist aber, dass dieser Purpose keine leere Hülle bleibt, sondern mit konkretem Handeln auch umgesetzt wird.“


EY vom 23.09.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Thomas Hausbeck


19.02.2026

Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Mit Urteil vom 26.02.2025 (II R 54/22) hat der BFH entschieden, dass eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50% aus Verwaltungsvermögen besteht, nicht steuerbegünstigt ist, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich als Verwaltungsvermögen genannt wird.

weiterlesen
Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Meldung

©GerhardSeybert/fotolia.com


19.02.2026

BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Versorgungszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?

weiterlesen
BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.02.2026

BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen

Der BFH bringt Bewegung in ein sensibles Thema der Unternehmenspraxis: die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer.

weiterlesen
BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)