23.05.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitsbedingungen von Crowdworkern

Beitrag mit Bild

Eine Befragung von insgesamt 400 Crowdworkern auf zwei Plattformen für die Vergabe einfacher Tätigkeiten (Microtasks) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt, dass es sich überwiegend um abhängig Beschäftigte und Azubis/Studenten handelt, die wenige Euro je Woche als Crowdworker nebenberuflich hinzuverdienen. Lediglich 5 Prozent der befragten Crowdworker waren Solo-Selbständige.

In den Dialogprozess „Arbeiten 4.0“, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Sozialpartnern, Verbänden und Wissenschaftlern geführt wird, werden auch neue Formen digitaler Arbeit und deren soziale Absicherung betrachtet.

Crowdworking bezeichnet über digitale Plattformen vermittelte Erwerbsarbeit, die sich vor allem darin auszeichnet, dass Aufträge oftmals in kleinere Aufgaben zerlegt und an eine Menge unbekannter Akteure (die Crowd) vergeben werden. Crowdworking kann sehr unterschiedliche Tätigkeiten umfassen. Diese reichen von Kleinstaufgaben (sogenannten Microtasks), die geringe Qualifikation erfordern und nur wenige Cent erwirtschaften, bis hin zu komplexen Programmiertätigkeiten, die Expertenwissen erfordern und hoch vergütet werden.

Eine Million Crowdworker in Deutschland

Crowdworking-Plattformen verändern nicht nur bestehende Wettbewerbstrukturen, sie schaffen gänzlich neue. Die Plattformen ermöglichen einer breiten Masse an Beschäftigten eine niedrige Markteintrittshürde in einen zum Teil globalen Markt. Gleichzeitig erleichtern sie den Zugang zu angebotenen Produkten und Dienstleistungen für Konsumenten. Digitale Plattformen können damit die bestehende Wettbewerbssituation verschärfen oder bestehende Anbieterstrukturen verdrängen. Laut der Gewerkschaft IG Metall gibt es in Deutschland inzwischen etwa eine Million Crowdworker. Crowdworking wird von vielen Branchenkennern und Gewerkschaften als vorwiegend prekäre Arbeitsform definiert.

Bundesregierung nimmt Stellung zum Crowdworking

In einer Kleinen Anfrage (18/8179) der Fraktion Die Linke hatte sich die Fraktion nach dem Umfang des so genannten Crowdworking und den Arbeitsbedingungen erkundigt. Die Bundesregierung kündigt in ihrer heutigen Antwort (18/8353) an, dass das Weißbuch Arbeiten 4.0, das Ende 2016 vorliegen soll, auch für diesen Bereich Handlungsoptionen darlegen will. Derzeit liegen nach Erkenntnissen der Bundesregierung keine repräsentativen Daten zum Ausmaß von Crowdworking in Deutschland vor.

(Bundestag, hib 295 vom 23.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)