• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitnehmer*innen benötigen 15 Urlaubstage zum Erholen

27.06.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitnehmer*innen benötigen 15 Urlaubstage zum Erholen

Sommer, Sonne, Erholung: Für viele Deutsche ist der Sommerurlaub zum Greifen nah. Wer richtig entspannen will, verbringt mindestens 15 Tage im Urlaub. So lange benötigen deutsche Arbeitnehmer*innen im Durchschnitt, um im Urlaub zur Ruhe zu kommen und sich vollständig zu erholen.

Beitrag mit Bild

©JeanetteDietl/fotolia.com

Sind die Urlaubstage aufgebraucht, sind fast ein Drittel der deutschen Arbeitskräfte bereit, unbezahlte Urlaubstage zu nehmen. Zu diesen Erkenntnissen kommt eine Studie von SD Worx, dem europäischen Marktführer für HR- und Payrolllösungen. Befragt wurden dafür 10.119 europäische Arbeitnehmer*innen.

Urlaubstage sind den Deutschen heilig

Eine gute Work-Life-Balance hat für viele Arbeitskräfte höchste Priorität. Dazu gehört auch, im Urlaub abzuschalten und sich zu erholen. Wie lange Arbeitnehmer*innen dafür benötigen, ist eine Frage der Nationalität. Während die Deutschen gut zwei Wochen brauchen, sind für Arbeitskräfte aus dem Vereinigten Königreich bereits achteinhalb Urlaubstage ausreichend, um die Batterien wieder aufzuladen. In Finnland oder Spanien wünschen sich Arbeitnehmer*innen dagegen die längsten Erholungszeiten, 27 beziehungsweise 34 Tage.

Nur 23 % arbeiten während ihres Urlaubs

Nicht allen Arbeitnehmer*innen gelingt es, sich während ihres Urlaubs ganz von der Arbeit lösen. So gibt rund ein Drittel der europäischen Befragten an, dass sie auch in der für die Erholung gedachten Zeit E-Mails checken oder arbeitsbezogene Telefonate annehmen. Insbesondere norwegische Arbeitnehmer*innen tun sich schwer, in der schönsten Zeit des Jahres der Arbeit völlig zu entsagen. 45 % bleiben deshalb in ihrem Urlaub erreichbar. Darüber hinaus fällt es im europäischen Durchschnitt 30 % der Befragten schwer, die Arbeit im Urlaub vor allem mental loszulassen. Besonders die junge Generation ist betroffen: 38 % der Arbeitnehmer*innen zwischen 25 und 34 Jahren haben Schwierigkeiten, sich in den Ferien von der Arbeit zu distanzieren. Mit zunehmendem Alter nimmt die Anspannung bei vielen ab. Bei den über 55-Jährigen sind es nur noch knapp 20 %, die auch im Urlaub an die Arbeit denken.

Diese Problematik kennen in Deutschland vergleichsweise wenig Arbeitskräfte. Nur knapp 22 % können sich auch im Urlaub nicht von der Arbeit lösen und gerade einmal 23 % gaben an, dass sie im Urlaub arbeitsbezogene E-Mails und Telefonate beantworten.

Digitale Urlaubsanträge kaum möglich

Nicht nur das Reiseziel muss im Voraus geplant werden, auch der Urlaubsantrag benötigt in vielen deutschen Unternehmen noch Vorlaufzeit. Mehr als 60 % gaben an, dass sie Urlaubstage im Vorfeld beantragt müssen. Wie weit im Voraus Arbeitskräfte ihren Urlaub einreichen müssen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Während italienische Arbeitnehmer*innen im Schnitt nur elf Tage Vorlaufzeit brauchen, steht Deutschland mit 75 Tagen an der Spitze.

Obwohl die Arbeitsplätze auch in Deutschland immer digitaler werden, ist das Einreichen des Urlaubsantrages noch bei rund der Hälfte der Befragten in Deutschland mit Papierkrieg verbunden. Nur die Hälfte der befragten deutschen Arbeitnehmer*innen können für den Antrag ihren Laptop nutzen, über das Smartphone funktioniert die Urlaubsplanung sogar lediglich bei 23 %. Dabei kann gerade die leichtere Planung und Einreichung des Urlaubsantrags für Mitarbeitende viele Mehrwerte schaffen und Unternehmen so im War for Talent voranbringen.


SD Worx vom 22.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)