• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitnehmer mit Behinderung hat Anspruch auf anderen Arbeitsplatz

22.02.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitnehmer mit Behinderung hat Anspruch auf anderen Arbeitsplatz

Ein Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Behinderung seinem Beruf nicht mehr nachkommen kann, kann schon in der Probezeit einen Anspruch auf die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz haben. Dies hat der EuGH klargestellt.

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der EuGH hat am 10.02.2022 in der Rechtssache C-485/20 auf Vorlage des belgischen Conseil d’État entschieden, dass Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG dahingehend auszulegen sei, dass sie einen Arbeitgeber dazu verpflichte, den durch die Behinderung an seiner bisherigen Tätigkeit gehinderten Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz einzusetzen.

Reichweite von Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG

Dieser Anspruch eines Arbeitnehmers mit Behinderung gelte aber nur unter den Voraussetzungen, dass der Arbeitnehmer die notwendige Kompetenz, Fähigkeit und Verfügbarkeit für diese Stelle aufweist und der Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet wird. Dabei seien insbesondere der finanzielle Aufwand für den Arbeitgeber, die Größe, die finanziellen Ressourcen und der Gesamtumsatz des Arbeitgebers sowie die Verfügbarkeit von öffentlichen Mitteln oder anderen Unterstützungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Anspruch auf anderen Arbeitsplatz auch in der Probezeit

Der Umstand, dass sich der Kläger noch in der Probezeit befand, sei für die Anwendbarkeit der Richtlinie unerheblich. Diese folge zum einen aus dem weit gefassten Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie. Zum anderen verweist der EUGH auf seine ständige Rechtsprechung, wonach der Begriff „Arbeitnehmer“ i.S.d. Art. 45 AEUV mit dem der Richtlinie gleichzusetzen sei und dieser nicht zwischen Festanstellung und Probezeit differenziere.


DAV NL vom 18.02.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14 % zu erhöhen: auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank