• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitgeberpflicht: Berufliche Wiedereingliederung

28.05.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitgeberpflicht: Berufliche Wiedereingliederung

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Wiedereingliederung, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Die Verantwortung hierfür liegt allerdings beim Arbeitgeber.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben. Es verpflichtet Arbeitgeber, sich frühzeitig um die dauerhafte Wiedereingliederung kranker Mitarbeiter zu kümmern. Ziel ist es zu klären, welche Anpassungen im Unternehmen möglich sind, um einen gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Arbeitnehmern hilft das BEM, nach einer langen Erkrankung wieder in den Beruf einzusteigen oder bei bleibenden gesundheitlichen Einschränkungen mit der veränderten beruflichen Situation umzugehen.

BEM als Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

„Unsere Erfahrung zeigt, dass die Möglichkeit, sich bei der Wiedereingliederung unterstützen zu lassen, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu wenig genutzt wird“, kritisiert Kathrin Böing, Bereichsleiterin Versorgungsmanagement bei TÜV Rheinland. Die Verantwortung für das BEM liegt allerdings beim Arbeitgeber, auch wenn er die Durchführung an einen externen Dienstleister delegiert. Voraussetzungen für die erfolgreiche Eingliederung sind der Aufbau von Akzeptanz und Vertrauen, die Kommunikation miteinander sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Ziel ist es schließlich, dass Arbeitnehmer nach ihrer Erkrankung rasch und dauerhaft in den Beruf zurückkehren können. „Dadurch entsteht für Unternehmen und Mitarbeiter eine Win-Win-Situation“, so Böing.

(TÜV Rheinland AG / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


23.06.2026

Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Nutzflächen auf Wohngrundstücken führen nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuerbelastung, so das FG Niedersachsen.

weiterlesen
Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


23.06.2026

DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln. Gerichte bleiben jedoch verpflichtet, die DSGVO zu beachten.

weiterlesen
DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Steuerboard

Benedikt Hohaus / Natalie Tafelski


22.06.2026

Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in seiner Verfügung vom 28.05.2026 Stellung dazu genommen, wie Hurdle-Shares in der Regel steuerlich zu beurteilen sind und in welchen Gestaltungskonstellationen sie als Arbeitslohn zu qualifizieren sein können.

weiterlesen
Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht