18.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitgeber sparen durch BEA

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Arbeitgeber haben seit Januar 2014 die Möglichkeit, Arbeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Nebenverdienst elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Der hierfür angebotene Basisdienst „BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen“ spart dabei Kosten ein.

BEA ist bereits in zahlreichen Programmen der Arbeitgeber zur Lohnabrechnung integriert. Zudem bietet die Firma ITSG über die kostenlose Software sv.net diesen eService an. Viele Arbeitgeber nutzen bereits diesen Weg und ersparen sich dadurch nicht unerheblichen manuellen Aufwand. Das Statistische Bundesamt hat nun die Vorteile des BEA-Verfahrens für Arbeitgeber untersucht.

Einsparungen bei Kosten und Arbeitszeit

Mit dem BEA-Verfahren können Arbeitgeber Bescheinigungen für das Arbeitslosengeld elektronisch an die Agentur für Arbeit melden. Dabei sparen sie Zeit und Geld. Arbeitgeber sparen je Arbeitsbescheinigung mindestens 7,10 Euro gegenüber der Papierform, bei der Nebeneinkommensbescheinigung sogar 10,38 Euro. Das entspricht 60 bzw. 76 Prozent des Bürokratieaufwands. In Arbeitszeit ausgedrückt bedeutet dies eine Verminderung von 17,5 auf 7,7 Minuten bzw. von 12,5 auf fünf Minuten.

(Bundesagentur für Arbeit / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Meldung

© Calado/fotolia.com


28.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht