18.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitgeber sparen durch BEA

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Arbeitgeber haben seit Januar 2014 die Möglichkeit, Arbeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Nebenverdienst elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Der hierfür angebotene Basisdienst „BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen“ spart dabei Kosten ein.

BEA ist bereits in zahlreichen Programmen der Arbeitgeber zur Lohnabrechnung integriert. Zudem bietet die Firma ITSG über die kostenlose Software sv.net diesen eService an. Viele Arbeitgeber nutzen bereits diesen Weg und ersparen sich dadurch nicht unerheblichen manuellen Aufwand. Das Statistische Bundesamt hat nun die Vorteile des BEA-Verfahrens für Arbeitgeber untersucht.

Einsparungen bei Kosten und Arbeitszeit

Mit dem BEA-Verfahren können Arbeitgeber Bescheinigungen für das Arbeitslosengeld elektronisch an die Agentur für Arbeit melden. Dabei sparen sie Zeit und Geld. Arbeitgeber sparen je Arbeitsbescheinigung mindestens 7,10 Euro gegenüber der Papierform, bei der Nebeneinkommensbescheinigung sogar 10,38 Euro. Das entspricht 60 bzw. 76 Prozent des Bürokratieaufwands. In Arbeitszeit ausgedrückt bedeutet dies eine Verminderung von 17,5 auf 7,7 Minuten bzw. von 12,5 auf fünf Minuten.

(Bundesagentur für Arbeit / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)