14.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitgeber nutzen Mindestlohn-Ausnahme kaum

Beitrag mit Bild

Passend zu den Befragungsergebnissen zeigen statistische Analysen des IAB, dass keine messbaren Beschäftigungseffekte der Ausnahmeregelung vorhanden sind.

Die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn wird selten genutzt, geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Von 5450 befragten Langzeitarbeitslosen, die eine Stelle gefunden haben, hatten weniger als zwei Prozent in ihrem Jobcenter eine Bescheinigung beantragt.

Langzeitarbeitslose haben die Möglichkeit, sich für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde beschäftigen zu lassen. Durch diese Ausnahmeregelung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Mindestlohn die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt nicht erschwert.

Ausnahmeregelung insgesamt unattraktiv

Eine Befragung von 84 Jobcenter-Mitarbeitern ergab, dass nach ihrer Einschätzung der Einsatz der Regelung weder für Jobcenter, noch für Arbeitgeber und Langzeitarbeitslose attraktiv sei. Die Ausnahmeregelung spielt in der täglichen Vermittlungspraxis der sechs ausgewählten Jobcenter kaum eine Rolle, haben die Forscher herausgefunden. Für den Ausgleich individueller Leistungseinschränkungen von Langzeitarbeitslosen stünden aus Sicht der befragten Jobcenter-Mitarbeiter beispielsweise Eingliederungszuschüsse als passgenaueres Förderinstrument zur Verfügung.

Arbeitgeber haben Zweifel an Nutzen

Auch aus Arbeitgebersicht sei die Anwendung der Ausnahmeregelung nicht sehr attraktiv, so die befragten Jobcenter-Mitarbeiter: Vorbehalte gegenüber der Arbeitsmotivation oder den Arbeitstugenden von Langzeitarbeitslosen ließen sich nicht über niedrigere Löhne ausräumen. Sehe man aber bei einem Langzeitarbeitslosen eine Passung zu den Stellenanforderungen, so dürfte eine Entlohnung nach Mindestlohn nicht mehr das entscheidende Einstellungshemmnis sein. Ein Abweichen vom Mindestlohn kann nach Einschätzung der befragten Jobcenter-Mitarbeiter möglicherweise sogar kontraproduktiv sein, wenn dies die Arbeitsmotivation einschränke, in der übrigen Belegschaft ein Gefühl der Lohnkonkurrenz schaffe oder die Reputation als guter Arbeitgeber gefährde.

(IAB, PM vom 11.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht