• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitgeber-Bewertungen im Netz werden immer wichtiger

06.04.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitgeber-Bewertungen im Netz werden immer wichtiger

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

„Kollegen nett, Büros modern, aber unbezahlte Überstunden ohne Ende“: Mehr als jeder dritte Internetnutzer (36 %) hat sich schon einmal online Bewertungen von Arbeitgebern durchgelesen. Damit gewinnen Arbeitgeberportale beim Recruitung immer mehr an Bedeutung.

Seit 2015 ist die Zahl derjenigen, die sich auf Online-Plattformen wie kununu.com, meinchef.de, jobvoting.de, jobvote.com oder companize.com informieren, um 7 % gestiegen. Vor drei Jahren informierten sich noch 29 % darüber, wie aktuelle und ehemalige Mitarbeiter ein Unternehmen bewerten. Für berufstätige Internetnutzer sind Arbeitgeber-Bewertungen im Netz besonders interessant: Hier sagt beinahe jeder Zweite (45 %), dass er im Internet entsprechende Bewertungen liest.

Nutzung der Arbeitgeber-Bewertungsportale steigt weiter

Besonders relevant sind die Online-Bewertungen offenbar für die jüngeren Berufstätigen. In der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen hat jeder Zweite (52 %) schon einmal Online-Arbeitgeberbewertungen gelesen, bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 46 %, bei den 50- bis 64-Jährigen 39 %. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom. „Ob zur groben Orientierung oder zur Überprüfung nach einem ersten Kontakt: Online-Rezensionen spielen in der Arbeitswelt genauso wie in anderen Bereichen – etwa bei Produkten, Hotels oder Dienstleistungen – eine immer größere Rolle“, erklärt Bitkom-Expertin Juliane Petrich. Arbeitgeber sollten die Bewertungen daher ernst nehmen und die Chance nutzen, die Erwartungen der Arbeitnehmer an das Unternehmen besser kennenlernen und einschätzen zu können.

Große Mehrheit lässt sich in Entscheidung beeinflussen

Wie ein Arbeitgeber beurteilt wird, hat auch große Auswirkungen darauf, ob sich ein geeigneter Kandidat für einen Job überhaupt bewirbt. Mehr als acht von zehn der wechselwilligen Interessenten (84 %, 2015: 76 %) wurde durch die Berichte und Noten in seiner Entscheidung schon beeinflusst. Jeder zweite Befragte (46 %, 2015: 53 %) wurde dabei in seiner Entscheidung für ein Unternehmen bestärkt. 54 % (2015: 47 %) haben sich danach allerdings gegen das Unternehmen als Arbeitgeber entschieden. „Arbeitnehmer sollten sich möglichst immer mehrere Bewertungen durchlesen. Je mehr es sind, umso höher ist die Chance, dass das Gesamtbild stimmt“, so Petrich.

Jeder Vierte hat den eigenen Arbeitgeber selbst online bewertet

Arbeitgeberbewertungen werden jedoch nicht nur gelesen, sondern auch immer öfter selbst verfasst. Dem eigenen Arbeitgeber hat jeder vierte Internetnutzer (25 %) schon einmal online eine Bewertung hinterlassen. Vor drei Jahren hatte das noch nur jeder Sechste (17 %) schon einmal gemacht. Besonders aktive Rezensenten sind die 30- bis 49-Jährigen. Hier liegt der Anteil derjenigen, die ihrem Arbeitgeber Online-Bewertungen schreiben, bei 32 % (2015: 24 %).

(Bitkom, PM vom 03.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Saskia Bardens / Michael Schwarz


25.08.2026

Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter

Die unentgeltliche Übertragung eigener Geschäftsanteile einer GmbH auf ihren faktischen Alleingesellschafter wirft grundlegende Fragen im Bereich der vGA auf.

weiterlesen
Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


25.08.2026

EU-Kommission konkretisiert Regeln für CBAM-Prüfer

Mit den neuen Leitlinien schafft die EU-Kommission mehr Klarheit für die praktische Umsetzung der CBAM-Verifizierung.

weiterlesen
EU-Kommission konkretisiert Regeln für CBAM-Prüfer

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.08.2026

GmbH-Anteile für Kündigungsverzicht als Veräußerungsgewinn

Auch ohne Kaufpreis kann die Übertragung von GmbH-Anteilen an Mitarbeiter einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auslösen.

weiterlesen
GmbH-Anteile für Kündigungsverzicht als Veräußerungsgewinn
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht