• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitgeber-Bewertungen im Netz werden immer wichtiger

06.04.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitgeber-Bewertungen im Netz werden immer wichtiger

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

„Kollegen nett, Büros modern, aber unbezahlte Überstunden ohne Ende“: Mehr als jeder dritte Internetnutzer (36 %) hat sich schon einmal online Bewertungen von Arbeitgebern durchgelesen. Damit gewinnen Arbeitgeberportale beim Recruitung immer mehr an Bedeutung.

Seit 2015 ist die Zahl derjenigen, die sich auf Online-Plattformen wie kununu.com, meinchef.de, jobvoting.de, jobvote.com oder companize.com informieren, um 7 % gestiegen. Vor drei Jahren informierten sich noch 29 % darüber, wie aktuelle und ehemalige Mitarbeiter ein Unternehmen bewerten. Für berufstätige Internetnutzer sind Arbeitgeber-Bewertungen im Netz besonders interessant: Hier sagt beinahe jeder Zweite (45 %), dass er im Internet entsprechende Bewertungen liest.

Nutzung der Arbeitgeber-Bewertungsportale steigt weiter

Besonders relevant sind die Online-Bewertungen offenbar für die jüngeren Berufstätigen. In der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen hat jeder Zweite (52 %) schon einmal Online-Arbeitgeberbewertungen gelesen, bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 46 %, bei den 50- bis 64-Jährigen 39 %. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom. „Ob zur groben Orientierung oder zur Überprüfung nach einem ersten Kontakt: Online-Rezensionen spielen in der Arbeitswelt genauso wie in anderen Bereichen – etwa bei Produkten, Hotels oder Dienstleistungen – eine immer größere Rolle“, erklärt Bitkom-Expertin Juliane Petrich. Arbeitgeber sollten die Bewertungen daher ernst nehmen und die Chance nutzen, die Erwartungen der Arbeitnehmer an das Unternehmen besser kennenlernen und einschätzen zu können.

Große Mehrheit lässt sich in Entscheidung beeinflussen

Wie ein Arbeitgeber beurteilt wird, hat auch große Auswirkungen darauf, ob sich ein geeigneter Kandidat für einen Job überhaupt bewirbt. Mehr als acht von zehn der wechselwilligen Interessenten (84 %, 2015: 76 %) wurde durch die Berichte und Noten in seiner Entscheidung schon beeinflusst. Jeder zweite Befragte (46 %, 2015: 53 %) wurde dabei in seiner Entscheidung für ein Unternehmen bestärkt. 54 % (2015: 47 %) haben sich danach allerdings gegen das Unternehmen als Arbeitgeber entschieden. „Arbeitnehmer sollten sich möglichst immer mehrere Bewertungen durchlesen. Je mehr es sind, umso höher ist die Chance, dass das Gesamtbild stimmt“, so Petrich.

Jeder Vierte hat den eigenen Arbeitgeber selbst online bewertet

Arbeitgeberbewertungen werden jedoch nicht nur gelesen, sondern auch immer öfter selbst verfasst. Dem eigenen Arbeitgeber hat jeder vierte Internetnutzer (25 %) schon einmal online eine Bewertung hinterlassen. Vor drei Jahren hatte das noch nur jeder Sechste (17 %) schon einmal gemacht. Besonders aktive Rezensenten sind die 30- bis 49-Jährigen. Hier liegt der Anteil derjenigen, die ihrem Arbeitgeber Online-Bewertungen schreiben, bei 32 % (2015: 24 %).

(Bitkom, PM vom 03.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Forchhammer


22.04.2026

Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Die Zinsschranke gemäß § 4h EStG stellt ein zentrales Instrument des deutschen Ertragsteuerrechts zur Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen dar.

weiterlesen
Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


22.04.2026

Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verweigern Banken Betrugsopfern trotz gesetzlicher Rückerstattungspflicht häufig die Erstattung.

weiterlesen
Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


22.04.2026

FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Fremdübliche Wandeldarlehen an Start-ups können trotz Ausfall steuerlich berücksichtigt werden, entschied das FG Münster.

weiterlesen
FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht