25.09.2018

Meldung, Steuerrecht

Arbeiten an der Finanztransaktionssteuer

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Die deutsche und die französische Regierung arbeiten derzeit an einer Präzisierung der Positionen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit.

An der Verstärkten Zusammenarbeit zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer beteiligen sich nach dem Ausscheiden Estlands noch die folgenden zehn Mitgliedstaaten: Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, Slowakei und Deutschland. Sie verhandeln auf Grundlage des Richtlinienentwurfs der EU-Kommission vom 14.02.2013 (Kommissionsvorschlag). Die Kommission beabsichtigt(e) mit ihrem Vorschlag nach eigenem Vortrag ursprünglich, den Ansatz einer breitestmöglichen Bemessungsgrundlage und niedrigen Steuersätzen zu verfolgen.

Deutsch-französischer Fahrplan für das Euro-Währungsgebiet

Anlässlich der deutsch-französischen Regierungskonsultationen haben die Finanzminister beider Staaten am 19.06.2018 den „Deutsch-französischen Fahrplan für das Euro-Währungsgebiet“ (Fahrplan) vorgelegt. Darin ist festgehalten, dass Deutschland und Frankreich die Verhandlungen auf EU-Ebene über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu einem „erfolgreichen Abschluss“ bringen wollen.

Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild

Deutschland und  Frankreich haben sich in diesem Zusammenhang darauf verständigt, dass die in Frankreich bestehende Finanztransaktionssteuer für die künftigen Beratungen als Vorbild dienen soll. Die französische Steuer sieht im Grundsatz vor, Transaktionen mit Aktien der Besteuerung zu unterwerfen, die von Unternehmen im Inland emittiert werden. Der Fahrplan lässt ausdrücklich offen, ob insbesondere auch die folgenden Regelungen der französischen nationalen Transaktionssteuer übernommen werden sollen.

Einnahmen in Milliardenhöhe?

Auf die Frage der Abgeordneten nach Schätzungen, die zum Beispiel für Deutschland Einnahmen durch die Finanztransaktionssteuer in Milliardenhöhe nennen, erklärt die Regierung, sie mache sich die Berechnungen nicht zu eigen.

(Dt. Bundestag, hib vom 21.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


23.02.2026

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Banken dürfen bei der Neuberechnung von Zinsen keine unzutreffenden Parameter zugrunde legen oder rechnerisch falsche Ansprüche konstruieren.

weiterlesen
Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Meldung

©VRD/fotolia.com


23.02.2026

Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Mit der Änderung reagiert das IASB auf bestehende Unsicherheiten und uneinheitliche Praxis bei der Anwendung der Fair-Value-Option nach IAS 28.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)