03.12.2015

Arbeitsrecht, Meldung

„Arbeiten 4.0“: Wandel in der Arbeitswelt

Beitrag mit Bild

Der Wandel in der Arbeitswelt durch Digitalisierung und neue Technik birgt Chancen und Risiken zugleich.

Der Wandel der Arbeitswelt birgt aus Sicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Chancen aber auch neue Risiken für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit. Das geht aus einem Kommentar zum Grünbuch „Arbeiten 4.0“ des Bundesministeriums für Arbeit hervor.

Neue Technologien, Werkstoffe und Produktionsverfahren haben das Potenzial, die Arbeitswelt sicherer und gesünder zu gestalten. Gleichzeitig entstünden aber auch neue Risiken, zum Beispiel Unfälle bei der Zusammenarbeit von Mensch und Maschine oder mehr Stress durch ständige Erreichbarkeit. Der Schlüssel zur Lösung dieser Probleme liege in Forschung, verstärkter Qualifizierung sowie in der Entwicklung einer Kultur der Prävention, heißt es in dem Kommentar.

Neue Handlungsfelder zeichnen sich ab

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichern Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ihre Versicherten nicht nur gegen die Folgen von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Sie beraten die Unternehmen auch in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In ihrer Präventionsarbeit setzen sie sich daher auch mit der zukünftigen Entwicklung der Arbeitswelt auseinander und weisen auf neue Handlungsfelder hin.

Digitaler Wandel

Der technische Fortschritt bietet großes Potenzial, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu verbessern und so arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen zu verringern. Gleichzeitig ergeben sich neue Gefährdungen, beispielsweise bislang unbekannte Gefahrstoffe, Sicherheitsrisiken bei der Zusammenarbeit von Mensch und Roboter oder Stress infolge ständiger Erreichbarkeit und Informationsflut.

Neue Beschäftigungsformen

Beschäftigungsformen wie Crowd- und Clickworking oder Telearbeit werfen die Frage auf, wie soziale Sicherheit und Arbeitsschutz organisiert werden können, wenn es keinen Arbeitgeber oder keinen festen Arbeitsplatz gibt. Eigenverantwortliches und gesundheitsbewusstes Handeln gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung.

(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) PM vom 02.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht