03.12.2015

Arbeitsrecht, Meldung

„Arbeiten 4.0“: Wandel in der Arbeitswelt

Beitrag mit Bild

Der Wandel in der Arbeitswelt durch Digitalisierung und neue Technik birgt Chancen und Risiken zugleich.

Der Wandel der Arbeitswelt birgt aus Sicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Chancen aber auch neue Risiken für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit. Das geht aus einem Kommentar zum Grünbuch „Arbeiten 4.0“ des Bundesministeriums für Arbeit hervor.

Neue Technologien, Werkstoffe und Produktionsverfahren haben das Potenzial, die Arbeitswelt sicherer und gesünder zu gestalten. Gleichzeitig entstünden aber auch neue Risiken, zum Beispiel Unfälle bei der Zusammenarbeit von Mensch und Maschine oder mehr Stress durch ständige Erreichbarkeit. Der Schlüssel zur Lösung dieser Probleme liege in Forschung, verstärkter Qualifizierung sowie in der Entwicklung einer Kultur der Prävention, heißt es in dem Kommentar.

Neue Handlungsfelder zeichnen sich ab

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichern Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ihre Versicherten nicht nur gegen die Folgen von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Sie beraten die Unternehmen auch in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In ihrer Präventionsarbeit setzen sie sich daher auch mit der zukünftigen Entwicklung der Arbeitswelt auseinander und weisen auf neue Handlungsfelder hin.

Digitaler Wandel

Der technische Fortschritt bietet großes Potenzial, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu verbessern und so arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen zu verringern. Gleichzeitig ergeben sich neue Gefährdungen, beispielsweise bislang unbekannte Gefahrstoffe, Sicherheitsrisiken bei der Zusammenarbeit von Mensch und Roboter oder Stress infolge ständiger Erreichbarkeit und Informationsflut.

Neue Beschäftigungsformen

Beschäftigungsformen wie Crowd- und Clickworking oder Telearbeit werfen die Frage auf, wie soziale Sicherheit und Arbeitsschutz organisiert werden können, wenn es keinen Arbeitgeber oder keinen festen Arbeitsplatz gibt. Eigenverantwortliches und gesundheitsbewusstes Handeln gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung.

(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) PM vom 02.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


30.06.2026

Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Beim Mittagessen im Homeoffice zählt für den Versicherungsschutz vor allem der betriebliche Zusammenhang, entschied das Hessische LSG.

weiterlesen
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Meldung

©faithie/123rf.com


30.06.2026

ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Die neuen FAQs zur ISSA 5000 sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle, die sich mit Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung befassen.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht