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29.12.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeiten 4.0: So handeln Betriebsräte faire Regeln aus

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Mehr Rechte für Betriebsräte sind laut Auswertung ein Gebot der Stunde, wenn die Vorteile neuer Technologien im Interesse aller genutzt werden sollen.

Der Einsatz moderner Technologien verändert die Arbeit. Daher ist es wichtig, Arbeitnehmer und ihre Vertreter frühzeitig in neue Entwicklungen einzubeziehen. Eine neue Auswertung zeigt dabei die bedeutende Rolle der Betriebsräte.

In manchen Unternehmen gibt es bereits Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Management, die zumindest Teilaspekte der digitalen Umwälzungen regeln. Betriebsräte sollten sich so früh wie möglich dafür einsetzen, den bevorstehenden Wandel zu gestalten. Zugleich müssen sie mit mehr Rechten ausgestattet werden. Das sind zentrale Ergebnisse einer neuen Untersuchung von Dr. Manuela Maschke und Nils Werner aus der Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung.

Handy, Tablet, Social Media

Dem von Maschke geleiteten Archiv für Betriebsvereinbarungen liegen insgesamt rund 2.500 Abkommen vor, die auf sehr unterschiedliche Weise den Einsatz von Technik regeln, wie etwa die Nutzung mobiler Geräte, Social Media oder Datenschutz. Darüber hinaus betrifft die Digitalisierung Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsprozesse, Gesundheitsschutz oder Weiterbildung. „Arbeiten ist zu jeder Zeit und an allen Orten möglich, wachsende Leistungsverdichtung und ständige Erreichbarkeit erzeugen so viel Druck, dass individuell Grenzen kaum gesetzt werden können“, so die Autoren. Immerhin, so zeigt die Auswertung, werden Betriebs- und Personalräte heute tendenziell früher beteiligt als noch vor zehn bis 15 Jahren.

Praktische Fälle zeigen Relevanz von Betriebsvereinbarungen

Dass Betriebsräte einiges erreichen können, zeigen aktuelle Fälle: Bei Volkswagen vereinbarte man, dass Server außerhalb der vertraglichen Arbeitszeit für tariflich Beschäftigte abgeschaltet werden. Daimler richtete einen elektronischen Abwesenheitsassistenten namens „Mail on Holiday“ ein, der alle E-Mails, die während des Urlaubs eingehen, automatisch löscht. Die Botschaft: Man muss nicht im Urlaub arbeiten. Der Betriebsrat von BMW handelte eine Vereinbarung zur Gestaltung der mobilen Arbeit aus. Beschäftigte sollen danach die Vorteile flexibler Arbeitszeiten und -orte nutzen können, ohne dass darunter die Freizeit leidet. Dies wird unter anderem durch das Recht auf Nichterreichbarkeit gewährleistet. Auch bei Bosch beschloss man, dass Arbeitszeit und -ort eigenverantwortlich und aufgabenbezogen gewählt werden können. Bedingung ist, dass die Arbeitszeit aufgezeichnet und entsprechend vergütet wird. „Wenn die allgegenwärtige Erreichbarkeit eingehegt wird und über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Leistung auch bezahlt wird, dann wird der Nutzen des Arbeitens unabhängig von Zeit und Ort wachsen“, erklärt Maschke.

Kontrolle verhindern und Widerstände vermeiden

Bislang kaum geregelt ist, wer die Hoheit über die wachsenden Datenmengen hat und wie sich die Überwachung von Beschäftigten eindämmen lässt. So ist es beispielsweise technisch machbar, jederzeit zu kontrollieren, was die Beschäftigten tun und wo sie sich aufhalten. Alle Zugriffe über mobile Geräte können lückenlos aufgezeichnet werden. Je nach Freigabe kann der Arbeitgeber sogar bei Telefonaten mithören. Dies alles eröffnet völlig neue Möglichkeiten der Verhaltens- und Leistungskontrolle – die sich jedoch durch neue Betriebsvereinbarungen eingrenzen lassen. Einige bereits bestehende Vereinbarungen listen zulässige Auswertungen von Daten in allgemeiner Form auf. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung ist dann verboten, auch die Weiterverarbeitung durch externe Dienstleister. „Wenn Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte bei der Umsetzung von Beginn an mit am Tisch sitzen, dann können viele Widerstände bei der Einführung neuer Technologien von vornherein vermieden werden“, so Maschke.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 04.12.2015/ Viola C. Didier)


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