• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAS: Zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung

15.04.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: Zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung

Beitrag mit Bild

©Bacho Foto/fotolia.com

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihre Verlautbarung Nr. 6 zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 veröffentlicht, der sich mit der Ermittlung der 15%‑Honorargrenze und einer möglichen Gefährdung der Unabhängigkeit als Abschlussprüfer befasst.

Nach Auffassung der APAS bleiben Honorare von Netzwerkgesellschaften oder Konzernunternehmen eines Abschlussprüfers bei der Berechnung der insgesamt vereinnahmten Honorare unberücksichtigt. Auch eine „gemeinsame Berufsausübung“ gemäß § 319a Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. kennt Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung nicht. Zudem stellt die APAS klar, dass diese Sichtweise stets einheitlich für alle Geschäftsjahre gilt, die bei der Anwendung des Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung zu berücksichtigen sind, auch in Bezug auf dessen Erstanwendung.

Die Verlautbarung kann hier heruntergeladen werden.

(WPK vom 12.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


29.01.2026

BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, selbst wenn der andere Elternteil die Kosten mitträgt.

weiterlesen
BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Meldung

©tomertu/123rf.com


29.01.2026

BFH zu Verspätungszuschlag und Corona-Krise

Der BFH stellt klar, dass gesetzliche Abgabefristen auch bei Fristverlängerungen in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie einzuhalten sind.

weiterlesen
BFH zu Verspätungszuschlag und Corona-Krise
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)