• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAS: Zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung

15.04.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: Zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung

Beitrag mit Bild

©Bacho Foto/fotolia.com

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihre Verlautbarung Nr. 6 zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 veröffentlicht, der sich mit der Ermittlung der 15%‑Honorargrenze und einer möglichen Gefährdung der Unabhängigkeit als Abschlussprüfer befasst.

Nach Auffassung der APAS bleiben Honorare von Netzwerkgesellschaften oder Konzernunternehmen eines Abschlussprüfers bei der Berechnung der insgesamt vereinnahmten Honorare unberücksichtigt. Auch eine „gemeinsame Berufsausübung“ gemäß § 319a Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. kennt Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung nicht. Zudem stellt die APAS klar, dass diese Sichtweise stets einheitlich für alle Geschäftsjahre gilt, die bei der Anwendung des Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung zu berücksichtigen sind, auch in Bezug auf dessen Erstanwendung.

Die Verlautbarung kann hier heruntergeladen werden.

(WPK vom 12.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht