• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAS: Worauf Sie bei der Auftragsprüfung achten sollten

05.02.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: Worauf Sie bei der Auftragsprüfung achten sollten

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihr Arbeitsprogramm 2019 veröffentlicht. Darin erklärt sie, worauf Unternehmen und Wirtschaftsprüfer vor allem bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten.

Folgende Schwerpunkte der Inspektion des Qualitätssicherungssystems der Praxen werden im Arbeitsprogramm 2019 der APAS genannt:

  • Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Regulierung, insbesondere Unabhängigkeitsregelungen, vornehmlich in Bezug auf die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
  • Rotationsmanagement und Prozesse bei Beteiligung an Ausschreibungsverfahren
  • Weiterentwicklung von Prüfungsansätzen bei Einsatz von Datenanalyse-Tools
  • interne Nachschau in der Wirtschaftsprüferpraxis hinsichtlich Ursachenanalyse von Mängeln in der Prüfungsdurchführung und in Bezug auf kontinuierliche Verbesserungsprozesse und
  • Initiativen der Praxen zur Bestimmung von Qualitätsindikatoren für die Abschlussprüfung.

Die Schwerpunkte der Auftragsprüfungen bilden:

  • Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, einschließlich Prüfung des internen Kontrollsystems unter Einbeziehung der Informationstechnologie
  • Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“
  • Prüfung von geschätzten Werten, u. a. Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Einsatz von Datenanalyse-Tools im Rahmen der Prüfungsdurchführung und
  • Umsetzung der Anforderungen zum Bestätigungsvermerk, insbesondere aus Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.

Im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Qualitätskontrolle will die APAS ihren Ansatz der Systemaufsicht weiterverfolgen. Ein besonderer Schwerpunkt wird 2019 auf der Erfassung der innerhalb der Abteilung Qualitätskontrolle der WPK bestehenden Verfahren und Prozesse liegen. Von besonderem Interesse wird dabei aus Sicht der APAS sein, inwieweit die von der Kommission für Qualitätskontrolle ergriffenen Maßnahmen in der Folge eine Erhöhung des Stundenaufwands pro Auftragsprüfung und mithin eine Intensivierung der materiellen Prüfungsdurchführung im Bereich der Auftragsabwicklung bewirken.

(WPK vom 01.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)