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05.02.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: Worauf Sie bei der Auftragsprüfung achten sollten

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©tadamichi/fotolia.com

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihr Arbeitsprogramm 2019 veröffentlicht. Darin erklärt sie, worauf Unternehmen und Wirtschaftsprüfer vor allem bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten.

Folgende Schwerpunkte der Inspektion des Qualitätssicherungssystems der Praxen werden im Arbeitsprogramm 2019 der APAS genannt:

  • Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Regulierung, insbesondere Unabhängigkeitsregelungen, vornehmlich in Bezug auf die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
  • Rotationsmanagement und Prozesse bei Beteiligung an Ausschreibungsverfahren
  • Weiterentwicklung von Prüfungsansätzen bei Einsatz von Datenanalyse-Tools
  • interne Nachschau in der Wirtschaftsprüferpraxis hinsichtlich Ursachenanalyse von Mängeln in der Prüfungsdurchführung und in Bezug auf kontinuierliche Verbesserungsprozesse und
  • Initiativen der Praxen zur Bestimmung von Qualitätsindikatoren für die Abschlussprüfung.

Die Schwerpunkte der Auftragsprüfungen bilden:

  • Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, einschließlich Prüfung des internen Kontrollsystems unter Einbeziehung der Informationstechnologie
  • Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“
  • Prüfung von geschätzten Werten, u. a. Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Einsatz von Datenanalyse-Tools im Rahmen der Prüfungsdurchführung und
  • Umsetzung der Anforderungen zum Bestätigungsvermerk, insbesondere aus Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.

Im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Qualitätskontrolle will die APAS ihren Ansatz der Systemaufsicht weiterverfolgen. Ein besonderer Schwerpunkt wird 2019 auf der Erfassung der innerhalb der Abteilung Qualitätskontrolle der WPK bestehenden Verfahren und Prozesse liegen. Von besonderem Interesse wird dabei aus Sicht der APAS sein, inwieweit die von der Kommission für Qualitätskontrolle ergriffenen Maßnahmen in der Folge eine Erhöhung des Stundenaufwands pro Auftragsprüfung und mithin eine Intensivierung der materiellen Prüfungsdurchführung im Bereich der Auftragsabwicklung bewirken.

(WPK vom 01.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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