• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAS: Worauf Sie bei der Auftragsprüfung achten sollten

05.02.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: Worauf Sie bei der Auftragsprüfung achten sollten

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihr Arbeitsprogramm 2019 veröffentlicht. Darin erklärt sie, worauf Unternehmen und Wirtschaftsprüfer vor allem bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten.

Folgende Schwerpunkte der Inspektion des Qualitätssicherungssystems der Praxen werden im Arbeitsprogramm 2019 der APAS genannt:

  • Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Regulierung, insbesondere Unabhängigkeitsregelungen, vornehmlich in Bezug auf die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
  • Rotationsmanagement und Prozesse bei Beteiligung an Ausschreibungsverfahren
  • Weiterentwicklung von Prüfungsansätzen bei Einsatz von Datenanalyse-Tools
  • interne Nachschau in der Wirtschaftsprüferpraxis hinsichtlich Ursachenanalyse von Mängeln in der Prüfungsdurchführung und in Bezug auf kontinuierliche Verbesserungsprozesse und
  • Initiativen der Praxen zur Bestimmung von Qualitätsindikatoren für die Abschlussprüfung.

Die Schwerpunkte der Auftragsprüfungen bilden:

  • Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, einschließlich Prüfung des internen Kontrollsystems unter Einbeziehung der Informationstechnologie
  • Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“
  • Prüfung von geschätzten Werten, u. a. Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Einsatz von Datenanalyse-Tools im Rahmen der Prüfungsdurchführung und
  • Umsetzung der Anforderungen zum Bestätigungsvermerk, insbesondere aus Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.

Im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Qualitätskontrolle will die APAS ihren Ansatz der Systemaufsicht weiterverfolgen. Ein besonderer Schwerpunkt wird 2019 auf der Erfassung der innerhalb der Abteilung Qualitätskontrolle der WPK bestehenden Verfahren und Prozesse liegen. Von besonderem Interesse wird dabei aus Sicht der APAS sein, inwieweit die von der Kommission für Qualitätskontrolle ergriffenen Maßnahmen in der Folge eine Erhöhung des Stundenaufwands pro Auftragsprüfung und mithin eine Intensivierung der materiellen Prüfungsdurchführung im Bereich der Auftragsabwicklung bewirken.

(WPK vom 01.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht