23.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: Verfahrensordnung veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Die APAS übernimmt die Aufgaben der bisherigen ehrenamtlichen Abschlussprüferaufsichtskommission.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihre Verfahrensordnung für die Durchführung der Inspektionen nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO und der berufsrechtlichen Ermittlungen nach § 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 WPO veröffentlicht.

Im Juni wurde die berufsstandsunabhängige und inhaltlich selbstständige Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Berlin eingerichtet. Neben der Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer ist es insbesondere Aufgabe der APAS, bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen, stichprobenartig ohne besonderen Anlass zu ermitteln.

Aufgaben der APAS

Darüber hinaus gibt es anlassbezogene Ermittlungen, soweit sich beispielsweise aus Inspektionen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten ergeben. Schließlich leistet die ​APAS einen Beitrag zur Verbesserung der Prüfungsqualität durch aktive Mitarbeit in den europäischen und internationalen Gremien der Prüferaufsichten. Ralf Bose, Leiter der ​APAS unterstreicht: „Meine Mitarbeiter und ich sind uns der Bedeutung unserer Aufgabe und der hohen Verantwortung, die wir tragen, sehr bewusst und werden alles Erforderliche dafür tun, dieser Verantwortung gerecht zu werden.“

Verfahrensordnung auf APAS-Webseite

Die Einrichtung der ​APAS beruht auf dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz, das europäische Regelungen in nationales Recht umsetzt. Am 19. August 2016 veröffentlichte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) auf ihrer Internetseite ihre Verfahrensordnung für die Durchführung der Inspektionen nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO und der berufsrechtlichen Ermittlungen nach § 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 WPO.

(WPK vom 22.08.2016/ BAFA / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)