23.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: Verfahrensordnung veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Die APAS übernimmt die Aufgaben der bisherigen ehrenamtlichen Abschlussprüferaufsichtskommission.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihre Verfahrensordnung für die Durchführung der Inspektionen nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO und der berufsrechtlichen Ermittlungen nach § 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 WPO veröffentlicht.

Im Juni wurde die berufsstandsunabhängige und inhaltlich selbstständige Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Berlin eingerichtet. Neben der Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer ist es insbesondere Aufgabe der APAS, bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen, stichprobenartig ohne besonderen Anlass zu ermitteln.

Aufgaben der APAS

Darüber hinaus gibt es anlassbezogene Ermittlungen, soweit sich beispielsweise aus Inspektionen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten ergeben. Schließlich leistet die ​APAS einen Beitrag zur Verbesserung der Prüfungsqualität durch aktive Mitarbeit in den europäischen und internationalen Gremien der Prüferaufsichten. Ralf Bose, Leiter der ​APAS unterstreicht: „Meine Mitarbeiter und ich sind uns der Bedeutung unserer Aufgabe und der hohen Verantwortung, die wir tragen, sehr bewusst und werden alles Erforderliche dafür tun, dieser Verantwortung gerecht zu werden.“

Verfahrensordnung auf APAS-Webseite

Die Einrichtung der ​APAS beruht auf dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz, das europäische Regelungen in nationales Recht umsetzt. Am 19. August 2016 veröffentlichte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) auf ihrer Internetseite ihre Verfahrensordnung für die Durchführung der Inspektionen nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO und der berufsrechtlichen Ermittlungen nach § 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 WPO.

(WPK vom 22.08.2016/ BAFA / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Stefan Skulesch


24.04.2026

Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften – insbesondere im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und grundbesitzenden Privatpersonen – haben sich im Rahmen der Nachlassabwicklung und -gestaltung (bei vorweggenommener Erbfolge) als gängiges Instrument etabliert.

weiterlesen
Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Meldung

©kebox/fotolia.com


24.04.2026

Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Werden fehlerhaft negative Testergebnisse veröffentlicht, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

weiterlesen
Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.04.2026

Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Homeoffice bleibt in Deutschland weit verbreitet, besonders in großen Unternehmen und digitalen, beratungsnahen Branchen.

weiterlesen
Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht