• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAS: Überarbeitete Verlautbarung zur Informationspflicht

16.01.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: Überarbeitete Verlautbarung zur Informationspflicht

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat die Verlautbarung Nr. 4 (ü. F.) betreffend die Informationspflicht nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (nachfolgend AP-VO) veröffentlicht. Diese löst die bisherige APAS-Verlautbarung aus dem Jahr 2017 ab.

Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften sind nach Art. 14 AP‑VO verpflichtet, der APAS jährlich eine Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse mitzuteilen. Dabei sind die Einnahmen auf Basis der im Kalenderjahr realisierten Umsätze zu ermitteln und der APAS unter Verwendung des auf deren Internetseite erhältlichen überarbeiteten Meldebogens bis spätestens 30.04. des Folgejahres mitzuteilen. Dem Meldebogen ist ein Beispiel zur Veranschaulichung beigefügt.

Die von den geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse bezogenen Einnahmen sind aufgeschlüsselt anzugeben nach

  • Einnahmen aus der Abschlussprüfung,
  • Einnahmen aus anderen Nichtprüfungsleistungen als solchen nach Art. 5 Abs. 1 AP-VO, die aufgrund von Unionsrecht oder nationalem Recht erforderlich sind, und
  • Einnahmen aus anderen Nichtprüfungsleistungen als solchen nach Art. 5 Abs. 1 AP-VO, die nicht aufgrund von Unionsrecht oder nationalem Recht erforderlich sind.

Zur Abgrenzung dieser Einnahmequellen enthält die Verlautbarung weitere Ausführungen. Die Verlautbarung und der Meldebogen stehen auf der Internetseite der APAS beim BAFA zur Verfügung.

(WPK vom 09.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.06.2026

Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Obwohl KI von vielen Unternehmen als erhebliches Risiko wahrgenommen wird, setzen sie bei Prävention zunehmend selbst auf die Technologie.

weiterlesen
Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.06.2026

Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag

Die im Jahr 2025 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ergaben bei 65.294 Prüfungen ein Mehrergebnis von rund 1,69 Mrd. €.

weiterlesen
Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht