29.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS kooperiert weiter mit PCAOB

Beitrag mit Bild

Die unmittelbare praktische Bedeutung der Absichtserklärung liegt darin, dass die laufende gemeinsame Inspektion wie geplant fortgesetzt und die für den Herbst vorgesehene gemeinsame Inspektion planmäßig begonnen werden können.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) setzt die Zusammenarbeit mit dem Public Company Accounting Oversight Board fort. Gemeinsame Inspektionen finden damit auch nach Umsetzung der EU-Reform zur Abschlussprüfung statt.

Die APAS hat am 19. August 2016 eine Absichtserklärung mit der US-amerikanischen Prüferaufsicht, dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) unterzeichnet. Gemeinsam mit der nunmehr bis 2022 befristeten Adäquanzentscheidung der EU-Kommission sowie mit einer begleitenden Datenschutzvereinbarung schafft diese Erklärung die notwendigen Voraussetzungen für den Austausch von Informationen und die Durchführung gemeinsamer Inspektionen bei Abschlussprüfern, die sowohl unter der Aufsicht der APAS als auch des PCAOB stehen.

APAS knüpft an bisherige Zusammenarbeit mit PCAOB an

Die Zusammenarbeit, die bereits in der Vergangenheit mit der vorherigen Abschlussprüferaufsicht begonnen wurde, wird damit fortgesetzt. Sie findet ihren Ausdruck insbesondere in der Durchführung von gemeinsamen Inspektionen mit dem PCAOB bei den betreffenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Ralf Bose, Leiter der APAS, hebt hervor: „Die Erklärung ist ein Meilenstein zur weiteren Stärkung des wechselseitigen Vertrauens in die Aufsichtsmaßnahmen der jeweils anderen Stelle.“

(BAFA, PM vom 25.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Ines Marin, Carola Stark


04.07.2025

„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.

weiterlesen
„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Rechtsboard

Der Betrieb


04.07.2025

Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Die Wahl in den Betriebsrat schützt befristet Beschäftigte nicht vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen Befristung.

weiterlesen
Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Meldung

©vege/fotolia.com


04.07.2025

Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Der neue IDW-Hinweis bietet praxisnahe Orientierung für eine realitätsnahe, IFRS-konforme Darstellung der Risiken und finanziellen Lage.

weiterlesen
Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank