29.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS kooperiert weiter mit PCAOB

Beitrag mit Bild

Die unmittelbare praktische Bedeutung der Absichtserklärung liegt darin, dass die laufende gemeinsame Inspektion wie geplant fortgesetzt und die für den Herbst vorgesehene gemeinsame Inspektion planmäßig begonnen werden können.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) setzt die Zusammenarbeit mit dem Public Company Accounting Oversight Board fort. Gemeinsame Inspektionen finden damit auch nach Umsetzung der EU-Reform zur Abschlussprüfung statt.

Die APAS hat am 19. August 2016 eine Absichtserklärung mit der US-amerikanischen Prüferaufsicht, dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) unterzeichnet. Gemeinsam mit der nunmehr bis 2022 befristeten Adäquanzentscheidung der EU-Kommission sowie mit einer begleitenden Datenschutzvereinbarung schafft diese Erklärung die notwendigen Voraussetzungen für den Austausch von Informationen und die Durchführung gemeinsamer Inspektionen bei Abschlussprüfern, die sowohl unter der Aufsicht der APAS als auch des PCAOB stehen.

APAS knüpft an bisherige Zusammenarbeit mit PCAOB an

Die Zusammenarbeit, die bereits in der Vergangenheit mit der vorherigen Abschlussprüferaufsicht begonnen wurde, wird damit fortgesetzt. Sie findet ihren Ausdruck insbesondere in der Durchführung von gemeinsamen Inspektionen mit dem PCAOB bei den betreffenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Ralf Bose, Leiter der APAS, hebt hervor: „Die Erklärung ist ein Meilenstein zur weiteren Stärkung des wechselseitigen Vertrauens in die Aufsichtsmaßnahmen der jeweils anderen Stelle.“

(BAFA, PM vom 25.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)