29.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS kooperiert weiter mit PCAOB

Beitrag mit Bild

Die unmittelbare praktische Bedeutung der Absichtserklärung liegt darin, dass die laufende gemeinsame Inspektion wie geplant fortgesetzt und die für den Herbst vorgesehene gemeinsame Inspektion planmäßig begonnen werden können.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) setzt die Zusammenarbeit mit dem Public Company Accounting Oversight Board fort. Gemeinsame Inspektionen finden damit auch nach Umsetzung der EU-Reform zur Abschlussprüfung statt.

Die APAS hat am 19. August 2016 eine Absichtserklärung mit der US-amerikanischen Prüferaufsicht, dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) unterzeichnet. Gemeinsam mit der nunmehr bis 2022 befristeten Adäquanzentscheidung der EU-Kommission sowie mit einer begleitenden Datenschutzvereinbarung schafft diese Erklärung die notwendigen Voraussetzungen für den Austausch von Informationen und die Durchführung gemeinsamer Inspektionen bei Abschlussprüfern, die sowohl unter der Aufsicht der APAS als auch des PCAOB stehen.

APAS knüpft an bisherige Zusammenarbeit mit PCAOB an

Die Zusammenarbeit, die bereits in der Vergangenheit mit der vorherigen Abschlussprüferaufsicht begonnen wurde, wird damit fortgesetzt. Sie findet ihren Ausdruck insbesondere in der Durchführung von gemeinsamen Inspektionen mit dem PCAOB bei den betreffenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Ralf Bose, Leiter der APAS, hebt hervor: „Die Erklärung ist ein Meilenstein zur weiteren Stärkung des wechselseitigen Vertrauens in die Aufsichtsmaßnahmen der jeweils anderen Stelle.“

(BAFA, PM vom 25.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)