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05.04.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: Fragen und Antworten zu Verlautbarung Nr. 4/1

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©AvigoPhotos/fotolia.com

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat klarstellende Hinweise in Form eines Fragen-Antworten-Kataloges (FAQ) zur Verlautbarung Nr. 4/1 veröffentlicht, der sich auf die im Dezember 2018 neu gefasste Verlautbarung Nr. 4 (ü.F.) „Informationspflicht nach Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014“ bezieht.

Die FAQ beziehen sich ausdrücklich nicht nur auf die Meldepflicht gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (AP-VO), d.h. die Pflicht von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, der APAS eine Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) vorzulegen und die von diesen Unternehmen bezogenen Einnahmen (aufgeschlüsselt) anzugeben, sondern auch auf die Regeln zur Begrenzung der Honorare für sog. Nichtprüfungsleistungen (Fee-Cap gemäß Art. 4 Abs. 2 AP VO) und auf den Transparenzbericht (Art. 13 AP-VO).

Folgende Themengebiete werden aufgegriffen:

  • Abgrenzung zwischen Abschlussprüfungsleistungen und Nichtprüfungsleistungen (Relevanz für Meldung nach Art. 14 AP-VO, für Fee-Cap und für Transparenzbericht)
  • Abgrenzung zwischen sog. „nach Unionsrecht oder nationalem Recht“ erforderlichen Nichtprüfungsleistungen und nicht erforderlichen Nichtprüfungsleistungen (Relevanz für Fee-Cap)
  • Sonstige Fragen zur Meldung nach Art. 14 AP-VO
  • Sonstige Fragen zum Transparenzbericht

(WPK vom 28.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


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