05.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

APAReG im Bundesgesetzblatt verkündet

Beitrag mit Bild

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Das APAReG wurde am 05.04.2016 verkündet.

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I, Seite 518 ff.). Damit ist dieses für den Berufsstand wichtige Gesetzgebungsverfahren auch formell abgeschlossen, der erste von zwei Teilen der Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung in Deutschland.

Das APAReG tritt im Wesentlichen am 17.06.2016 in Kraft. Bestimmte Regelungen zum Übergang von Personal von der WPK auf die APAS beim BAFA treten bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2: Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dort §§ 5 und 6). Die Spekulationen, dass der Bundespräsident das APAReG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnen wolle, haben sich nicht bestätigt.

(WPK vom 05.04.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


11.02.2026

FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Mit den FAQ zur Aktivrente reagiert das BMF auf zahlreiche offene Praxisfragen und greift dabei Anregungen des Deutscher Steuerberaterverband auf.

weiterlesen
FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)