Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I, Seite 518 ff.). Damit ist dieses für den Berufsstand wichtige Gesetzgebungsverfahren auch formell abgeschlossen, der erste von zwei Teilen der Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung in Deutschland.
Das APAReG tritt im Wesentlichen am 17.06.2016 in Kraft. Bestimmte Regelungen zum Übergang von Personal von der WPK auf die APAS beim BAFA treten bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2: Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dort §§ 5 und 6). Die Spekulationen, dass der Bundespräsident das APAReG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnen wolle, haben sich nicht bestätigt.
(WPK vom 05.04.2016/ Viola C. Didier)