05.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

APAReG im Bundesgesetzblatt verkündet

Beitrag mit Bild

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Das APAReG wurde am 05.04.2016 verkündet.

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I, Seite 518 ff.). Damit ist dieses für den Berufsstand wichtige Gesetzgebungsverfahren auch formell abgeschlossen, der erste von zwei Teilen der Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung in Deutschland.

Das APAReG tritt im Wesentlichen am 17.06.2016 in Kraft. Bestimmte Regelungen zum Übergang von Personal von der WPK auf die APAS beim BAFA treten bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2: Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dort §§ 5 und 6). Die Spekulationen, dass der Bundespräsident das APAReG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnen wolle, haben sich nicht bestätigt.

(WPK vom 05.04.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)