• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAReG: Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen

21.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

APAReG: Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

Die Kommission für Qualitätskontrolle: Auch die Formulierungen zu den von der BaFin beauftragten Prüfungen wurden jetzt klarer gefasst.

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat die Änderung des Hinweises zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG beschlossen.

Durch den Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle wurde ergänzt, dass nicht nur nach § 264 Abs. 3 HGB von der Prüfungspflicht befreite Kapitalgesellschaften nicht Gegenstand der Qualitätskontrolle sind, sondern auch nach § 264b HGB befreite Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter.

Weitere Klarstellungen

Weiterhin wurde klargestellt, dass Finanzdienstleistungsinstitute nach § 340 Abs. 4 HGB und Prüfungen nach § 1 Abs. 2a ZAG unabhängig von ihrer Größe Gegenstand einer Qualitätskontrolle sind, soweit sie nicht unter § 319a HGB fallen. Schließlich wurden die Formulierungen zu den von der BaFin beauftragten Prüfungen klarer gefasst.

(WPK vom 16.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Hausbau, Bausparen, Bausparvertrag, Immobilien, Immobilienkredit
©magele-picture/fotolia.com


22.03.2023

Zur Restnutzungsdauer eines Mietobjekts

Das FG Münster stellt klar, dass die Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung berechnet werden kann.

Zur Restnutzungsdauer eines Mietobjekts
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App