• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAReG: Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen

21.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

APAReG: Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen

Beitrag mit Bild

Die Kommission für Qualitätskontrolle: Auch die Formulierungen zu den von der BaFin beauftragten Prüfungen wurden jetzt klarer gefasst.

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat die Änderung des Hinweises zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG beschlossen.

Durch den Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle wurde ergänzt, dass nicht nur nach § 264 Abs. 3 HGB von der Prüfungspflicht befreite Kapitalgesellschaften nicht Gegenstand der Qualitätskontrolle sind, sondern auch nach § 264b HGB befreite Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter.

Weitere Klarstellungen

Weiterhin wurde klargestellt, dass Finanzdienstleistungsinstitute nach § 340 Abs. 4 HGB und Prüfungen nach § 1 Abs. 2a ZAG unabhängig von ihrer Größe Gegenstand einer Qualitätskontrolle sind, soweit sie nicht unter § 319a HGB fallen. Schließlich wurden die Formulierungen zu den von der BaFin beauftragten Prüfungen klarer gefasst.

(WPK vom 16.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank