18.06.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

APAK: Tätigkeitsbericht 2014 veröffentlicht

APAK: Tätigkeitsbericht 2014 veröffentlicht

Der Betrieb

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 veröffentlicht. Insgesamt haben sich die Inspektionsergebnisse im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert.

Im Jahr 2014 hat die APAK bei 28 Abschlussprüfern Inspektionen durchgeführt. Dabei wurden 71 Abschlussprüfungen von kapitalmarktorientierten Unternehmen untersucht. Insgesamt haben sich die Inspektionsergebnisse im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Die meisten Beanstandungen im Rahmen der Inspektionen betrafen jedoch weiterhin die Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes und die Prüfung geschätzter Werte einschließlich Zeitwerte. Der Tätigkeitsbericht 2014 kann auf der Webseite der APAK heruntergeladen werden.

APAK will eigene Aufsichtsbehörde über Abschlussprüfer

Die letzte Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Rolle der Abschlussprüfer verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Darauf reagierte die Europäische Union mit einer der größten Reformen der Rahmenbedingungen für Abschlussprüfungen und deren Beaufsichtigung. Die Umsetzung dieser Reform wird den Markt und die Tätigkeit der Abschlussprüfer auch in Deutschland dauerhaft verändern. Die anstehende Reform bietet die Chance, das Aufsichtssystem über die Abschlussprüfer in Deutschland zu sichern und weiterzuentwickeln. Oberstes Ziel muss es sein, die Qualität der Aufsicht sowie ihre Wahrnehmung und Präsenz am Markt nachhaltig zu gewährleisten. Dieses Ziel lässt sich am ehesten durch eine eigene Aufsichtsbehörde über Abschlussprüfer erreichen. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Integrierung der Aufsicht in das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle lehnt die APAK daher ab.

(WPK / APAK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Umsatzsteuer, UStG
©skywalk154/fotolia.com


23.03.2023

BFH zur Organschaft im Umsatzsteuerrecht

Der BFH sieht die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft als unionsrechtskonform an.

BFH zur Organschaft im Umsatzsteuerrecht
IFRS, Financial reporting standards
©adrian_ilie825/fotolia.com


23.03.2023

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Der IASB hat den Änderungsentwurf ED/2023/2 veröffentlicht. Es werden darin Nachbesserungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgeschlagen.

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App