18.06.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

APAK: Tätigkeitsbericht 2014 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 veröffentlicht. Insgesamt haben sich die Inspektionsergebnisse im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert.

Im Jahr 2014 hat die APAK bei 28 Abschlussprüfern Inspektionen durchgeführt. Dabei wurden 71 Abschlussprüfungen von kapitalmarktorientierten Unternehmen untersucht. Insgesamt haben sich die Inspektionsergebnisse im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Die meisten Beanstandungen im Rahmen der Inspektionen betrafen jedoch weiterhin die Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes und die Prüfung geschätzter Werte einschließlich Zeitwerte. Der Tätigkeitsbericht 2014 kann auf der Webseite der APAK heruntergeladen werden.

APAK will eigene Aufsichtsbehörde über Abschlussprüfer

Die letzte Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Rolle der Abschlussprüfer verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Darauf reagierte die Europäische Union mit einer der größten Reformen der Rahmenbedingungen für Abschlussprüfungen und deren Beaufsichtigung. Die Umsetzung dieser Reform wird den Markt und die Tätigkeit der Abschlussprüfer auch in Deutschland dauerhaft verändern. Die anstehende Reform bietet die Chance, das Aufsichtssystem über die Abschlussprüfer in Deutschland zu sichern und weiterzuentwickeln. Oberstes Ziel muss es sein, die Qualität der Aufsicht sowie ihre Wahrnehmung und Präsenz am Markt nachhaltig zu gewährleisten. Dieses Ziel lässt sich am ehesten durch eine eigene Aufsichtsbehörde über Abschlussprüfer erreichen. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Integrierung der Aufsicht in das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle lehnt die APAK daher ab.

(WPK / APAK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)