• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAK: Letzter Tätigkeitsbericht veröffentlicht

10.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

APAK: Letzter Tätigkeitsbericht veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Ende der APAK: Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes wird die Zuständigkeit für die öffentliche Aufsicht auf die neue übergehen.

In ihrem letzten Tätigkeitsbericht führt die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) noch einmal die wesentlichen Ergebnisse der Aufsicht über Abschlussprüfer aus dem Jahr 2015 und dem ersten Halbjahr 2016 auf.

In diesem Zeitraum hat die APAK 34 Inspektionen durchgeführt und dabei 95 Abschlussprüfungen von kapitalmarktorientierten Unternehmen untersucht. Bei der Untersuchung der Prüfungsaufträge ist der Anteil wesentlicher Beanstandungen leicht zurückgegangen. Die meisten Beanstandungen betrafen erneut die Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes und die Prüfung geschätzter Werte einschließlich Zeitwerte.

Positive Entwicklung der Qualität der Abschlussprüfungen

Die Ergebnisse der Inspektionen der vergangenen fünf Jahre zeigen jedoch insgesamt eine leicht positive Entwicklung der Qualität der Abschlussprüfungen. Ursache hierfür sind neben den regelmäßigen Inspektionen die erkennbaren Anstrengungen der inspizierten Praxen zur Qualitätsverbesserung, die neben eigenen Initiativen in der Regel auf einer vertieften Analyse der Ursachen für festgestellte Mängel aufbauen.

Neue Abschlussprüferaufsichtsstelle ab 17. Juni 2016

Der aktuelle Tätigkeitsbericht der APAK ist zugleich die abschließende Dokumentation über die Tätigkeit seit ihrer Einrichtung im Jahr 2005. Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes am 17. Juni 2016 wird die Zuständigkeit für die öffentliche Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer auf die neue Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übergehen.

Der Tätigkeitsbericht 2015/2016 steht auf der Internetseite APAK zur Verfügung.

(WPK vom 10.06.2016/ APAK, PM vom 08.06.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)