• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAK: Letzter Tätigkeitsbericht veröffentlicht

10.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

APAK: Letzter Tätigkeitsbericht veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Ende der APAK: Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes wird die Zuständigkeit für die öffentliche Aufsicht auf die neue übergehen.

In ihrem letzten Tätigkeitsbericht führt die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) noch einmal die wesentlichen Ergebnisse der Aufsicht über Abschlussprüfer aus dem Jahr 2015 und dem ersten Halbjahr 2016 auf.

In diesem Zeitraum hat die APAK 34 Inspektionen durchgeführt und dabei 95 Abschlussprüfungen von kapitalmarktorientierten Unternehmen untersucht. Bei der Untersuchung der Prüfungsaufträge ist der Anteil wesentlicher Beanstandungen leicht zurückgegangen. Die meisten Beanstandungen betrafen erneut die Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes und die Prüfung geschätzter Werte einschließlich Zeitwerte.

Positive Entwicklung der Qualität der Abschlussprüfungen

Die Ergebnisse der Inspektionen der vergangenen fünf Jahre zeigen jedoch insgesamt eine leicht positive Entwicklung der Qualität der Abschlussprüfungen. Ursache hierfür sind neben den regelmäßigen Inspektionen die erkennbaren Anstrengungen der inspizierten Praxen zur Qualitätsverbesserung, die neben eigenen Initiativen in der Regel auf einer vertieften Analyse der Ursachen für festgestellte Mängel aufbauen.

Neue Abschlussprüferaufsichtsstelle ab 17. Juni 2016

Der aktuelle Tätigkeitsbericht der APAK ist zugleich die abschließende Dokumentation über die Tätigkeit seit ihrer Einrichtung im Jahr 2005. Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes am 17. Juni 2016 wird die Zuständigkeit für die öffentliche Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer auf die neue Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übergehen.

Der Tätigkeitsbericht 2015/2016 steht auf der Internetseite APAK zur Verfügung.

(WPK vom 10.06.2016/ APAK, PM vom 08.06.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


15.09.2025

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Einer Stiftung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, wenn sie ihre gemeinnützigen Ziele wirtschaftlich nicht mehr erfüllen kann.

weiterlesen
Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank