Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) informiert über ihre Tätigkeitsschwerpunkte im Jahr 2016.
Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) ist die APAK noch bis zum 17. Juni 2016 letztverantwortlich für die Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer und die Organisation anlassunabhängiger Sonderuntersuchungen (Inspektionen) zuständig. In der verbleibenden Amtszeit bildet das Überleiten der öffentlichen Aufsicht über Abschlussprüfer auf die neu einzurichtende Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) somit einen besonderen Schwerpunkt. Die APAK wird diesen Prozess im Interesse der qualifizierten Fortführung der Aufsichtstätigkeit, aber auch im Interesse der auf die APAS übergehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konstruktiv begleiten.
Entwicklungen des Marktes stehen im Mittelpunkt
Außerdem wird die APAK den erstmalig zu erstellenden Bericht über die Entwicklungen auf dem Markt der Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse veröffentlichen. Dieser muss nach der einschlägigen EU-Verordnung zum 17. Juni 2016 vorliegen.
Fokus bei Inspektionen
Bei den Inspektionen liegt der Fokus im Jahr 2016 unter anderem auf der Untersuchung von Prüfungshandlungen in den Bereichen Going Concern, Goodwill und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Finanzinstrumenten und Pensionsrückstellungen. Bei Kreditinstituten und Versicherungen werden zudem Prüfungshandlungen im Bereich der Adressenausfallrisiken und des Kreditgeschäfts, der Bewertung von Finanzinstrumenten sowie der Auswirkungen der gestiegenen regulatorischen Anforderungen und der aktuellen Finanzmarkt-Konditionen untersucht.
(APAK / WPK / Viola C. Didier)