• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anzeigepflicht von gesetzlichen Abschlussprüfern

06.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Anzeigepflicht von gesetzlichen Abschlussprüfern

Beitrag mit Bild

Nach der Anzeige wird die Praxis in das WPK-Berufsregister eingetragen und erhält einen Auszug. Dieser Auszug ist Voraussetzung für eine wirksame Bestellung als gesetzlicher Abschlussprüfer.

WP/vBP und WPG/BPG haben der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ab dem 17. Juni 2016 anzuzeigen, dass sie beabsichtigen, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchzuführen.

Mit der Anzeige sind Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer zu machen (§ 57a Abs. 1 Satz 3 WPO). Die Angaben sind im Wesentlichen vergleichbar mit den bisher für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erforderlichen Angaben. Sie dienen der Kommission für Qualitätskontrolle dazu, die erforderliche Risikoanalyse für die anzeigende Praxis zu erstellen. Diese ist Grundlage für die Ermittlung des Zeitpunkts, bis zu dem die erste Qualitätskontrolle durchzuführen ist (spätestens nach drei Jahren, § 57a Abs. 2 Satz 5 WPO).

Wann ist eine Anzeige nicht erforderlich?

Die Anzeige ist nur erforderlich, wenn erstmals gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden sollen. Werden Folgeaufträge angenommen, ist keine Anzeige erforderlich. Auf den Internetseiten der WPK steht ein Musterschreiben für die Anzeige zur Verfügung.

(WPK vom 03.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


19.12.2025

Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Eine Preiswerbung mit prozentualen Ermäßigungen ist unzulässig, wenn sie sich auf die UVP statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.

weiterlesen
Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


19.12.2025

Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Ohne die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bestünde in den kommenden Monaten ein Risiko von erheblichem Personalabbau in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben.

weiterlesen
Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


18.12.2025

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat erstmals klargestellt, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt zulässig ist.

weiterlesen
Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank