• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anzeigepflicht von gesetzlichen Abschlussprüfern

06.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Anzeigepflicht von gesetzlichen Abschlussprüfern

Beitrag mit Bild

Nach der Anzeige wird die Praxis in das WPK-Berufsregister eingetragen und erhält einen Auszug. Dieser Auszug ist Voraussetzung für eine wirksame Bestellung als gesetzlicher Abschlussprüfer.

WP/vBP und WPG/BPG haben der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ab dem 17. Juni 2016 anzuzeigen, dass sie beabsichtigen, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchzuführen.

Mit der Anzeige sind Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer zu machen (§ 57a Abs. 1 Satz 3 WPO). Die Angaben sind im Wesentlichen vergleichbar mit den bisher für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erforderlichen Angaben. Sie dienen der Kommission für Qualitätskontrolle dazu, die erforderliche Risikoanalyse für die anzeigende Praxis zu erstellen. Diese ist Grundlage für die Ermittlung des Zeitpunkts, bis zu dem die erste Qualitätskontrolle durchzuführen ist (spätestens nach drei Jahren, § 57a Abs. 2 Satz 5 WPO).

Wann ist eine Anzeige nicht erforderlich?

Die Anzeige ist nur erforderlich, wenn erstmals gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden sollen. Werden Folgeaufträge angenommen, ist keine Anzeige erforderlich. Auf den Internetseiten der WPK steht ein Musterschreiben für die Anzeige zur Verfügung.

(WPK vom 03.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


10.09.2026

Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Die EU-Kommission schlägt ein einheitliches, digitaleres und flexibleres Vergaberecht vor, das Bürokratie abbauen und Wettbewerb fördern soll.

weiterlesen
Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Meldung

tashka2000/123rf.com


10.09.2026

BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale durfte bei Arbeitnehmern abhängig vom persönlichen Steuersatz besteuert werden.

weiterlesen
BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht