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13.02.2024

Meldung, Steuerrecht

Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen auf der Kippe

Die informelle Arbeitsgruppe zum Wachstumschancengesetz hat sich u.a. auf den Verzicht der Meldepflicht verständigt.

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Am Freitag (08.02.2024) stieg über die Medienberichterstattung zum Fortgang der Verhandlungen über das Wachstumschancengesetz weißer Rauch auf (vgl. Handelsblatt vom 09.02.2024). Der DStV hat fortwährend gegen die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen gekämpft – so etwa als Sachverständiger in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags (vgl. DStV-Information vom 17.11.2023).

Wirksamkeit der Anzeigepflicht fraglich

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (BT-Drs. 20/6734) belegte deutlich, dass die Wirksamkeit des Instruments infrage steht, das Ziel verfehlt wird und der damit verbundene Aufwand unangemessen ist. Auch dank des Engagements der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der von der Union geführten Finanzministerien der Länder ist nunmehr eine politische Kurskorrektur gelungen.

Der Vermittlungsausschuss befasst sich mit dem geschnürten Gesamtpaket am 21.02.2024.


DStV vom 12.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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