• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anzeigepflicht bei wesentlichen Änderungen der Prüfungstätigkeit

27.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Anzeigepflicht bei wesentlichen Änderungen der Prüfungstätigkeit

Beitrag mit Bild

Wesentliche Änderungen von Art und Umfang der Prüfungstätigkeit müssen der WPK mitgeteilt werden. Wenn es um § 319a HGB-Unternehmen geht, ist die Änderung immer wesentlich.

Qualitätskontrolle: Die Wirtschaftsprüferkammer weist auf die Anzeigepflicht bei wesentlichen Änderungen der Prüfungstätigkeit im Zusammenhang mit der erstmaligen Prüfung eines § 319a HGB-Unternehmens hin.

Berufsangehörige und Berufsgesellschaften, die als gesetzlicher Abschlussprüfer am Qualitätskontrollverfahren teilnehmen, haben der Wirtschaftsprüferkammer wesentliche Änderungen von Art und Umfang ihrer Prüfungstätigkeit mitzuteilen (§ 57a Abs. 1 Satz 4 WPO, § 7 Abs. 3 Satzung für Qualitätskontrolle). Die erstmalige Aufnahme sowie die Beendigung von Prüfungen von Unternehmen im Sinne von § 319a Absatz 1 Satz 1 HGB ist immer wesentlich.

Erstmalige Prüfung eines § 319a HGB-Unternehmens

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die zum gesetzlichen Abschlussprüfer von Banken und Versicherungen bestellt waren, die am 17. Juni 2016 kraft Gesetzes zu Unternehmen von öffentlichem Interesse wurden (CRR-Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674/EWG), wurden mit diesem Stichtag Abschlussprüfer eines Unternehmens von öffentlichem Interesse im Sinne von § 319a HGB. In diesen Fällen besteht die vorgenannte Anzeigepflicht.

(WPK vom 27.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©staras/fotolia.com


30.04.2026

Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Die freiwillige Entlastungsprämie bietet Arbeitgebern zusätzlich eine Möglichkeit, Beschäftigte steuerbegünstigt finanziell zu unterstützen.

weiterlesen
Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.04.2026

GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Bei Sachspenden von GmbH-Anteilen zählt nicht der formale Anteil, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit, so der BFH.

weiterlesen
GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht