15.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anzeigepflicht bei algorithmischem Handel

Beitrag mit Bild

©lassedesignen/fotolia.com

Ab dem 03.01.2018 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden eine Anzeige abgeben, wenn sie algorithmischen Handel betreiben oder einen direkten elektronischen Zugang (Direct Electronic Access – DEA) zu einem Handelsplatz anbieten.

Die Anzeigepflichten ergeben sich aus den §§ 77 Absatz 2 Satz 1 und 80 Absatz 2 Satz 5 des dann gültigen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), die Artikel 17 Absatz 2 Unterabsatz 1 und Artikel 17 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID II) umsetzen. Die Anzeigen sind zum einen gegenüber der Behörde abzugeben, die für die Beaufsichtigung der betroffenen Unternehmen zuständig ist. Zum anderen sind sie auch an die Behörden zu übermitteln, die die betroffenen Handelsplätze beaufsichtigen.

Musterformular der BaFin

Anzeigen gegenüber der BaFin sind somit abzugeben, wenn die betroffenen Wertpapierdienstleistungsunternehmen von ihr beaufsichtigt werden oder wenn multilaterale Handelssysteme oder organisierte Handelssysteme betroffen sind, die unter ihrer Aufsicht stehen. Die BaFin hat ein Musterformular erstellt, mit dem betroffene Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihrer Anzeigepflicht nachkommen können.

Anzeige bei Börsenaufsichtsbehörde

Unternehmen, die als Handelsteilnehmer an einer deutschen Börse algorithmischen Handel betreiben oder einen DEA zu einer deutschen Börse anbieten, müssen die Anzeige gegenüber der Börsenaufsichtsbehörde abgeben, die für die jeweilige Börse zuständig ist.

(BaFin vom 13.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


28.07.2026

Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Finanzinvestoren dürfen Kapital geben, die fachliche Kontrolle muss jedoch bei den Wirtschaftsprüfern bleiben, erklärt die WPK.

weiterlesen
Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Meldung

©js-photo/fotolia.com


28.07.2026

Firmenwagen: Unverzichtbar, aber im Wandel

Der Firmenwagen ist und bleibt in Deutschland als Instrument unverzichtbar, allerdings verändert sich die Art, wie er angeboten wird.

weiterlesen
Firmenwagen: Unverzichtbar, aber im Wandel

Meldung

pitinan/123.rf.com


27.07.2026

Jedes zweite Start-up setzt selbstständige KI-Agenten ein

Alle Start-ups nutzen KI, wobei viele bereits eigene Anwendungen, angepasste Modelle und selbstständig arbeitende KI-Agenten einsetzen.

weiterlesen
Jedes zweite Start-up setzt selbstständige KI-Agenten ein
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht