Die BaFin beabsichtigt, die Anzeigenverordnung (AnzV) zu ändern. Die geplanten Änderungen betreffen nur die von der Europäischen Zentralbank (EZB) direkt beaufsichtigten Kreditinstitute und Unternehmen.
Die Änderung der Anzeigenverordnung (AnzV) ist aufgrund eines Fragebogens zur aufsichtlichen Eignungsüberprüfung von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen erforderlich, den die EZB unter Mitwirkung der nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt hatte. Der Fragebogen soll sicherstellen, dass innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) von jedem der von der EZB direkt beaufsichtigten Kreditinstitute und Unternehmen einheitliche Mindestinformationen erhoben werden.
Den Entwurf der neuen Verordnung hat die BaFin nun hier zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt sie bis zum 07.03.2018 entgegen.
(BaFin, PM vom 07.02.2018 / Viola C. Didier)