• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anzeigenverordnung: BaFin veröffentlicht Änderungsentwurf

07.02.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anzeigenverordnung: BaFin veröffentlicht Änderungsentwurf

Beitrag mit Bild

©AvigoPhotos/fotolia.com

Die BaFin beabsichtigt, die Anzeigenverordnung (AnzV) zu ändern. Die geplanten Änderungen betreffen nur die von der Europäischen Zentralbank (EZB) direkt beaufsichtigten Kreditinstitute und Unternehmen.

Die Änderung der Anzeigenverordnung (AnzV)  ist aufgrund eines Fragebogens zur aufsichtlichen Eignungsüberprüfung von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen erforderlich, den die EZB unter Mitwirkung der nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt hatte. Der Fragebogen soll sicherstellen, dass innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) von jedem der von der EZB direkt beaufsichtigten Kreditinstitute und Unternehmen einheitliche Mindestinformationen erhoben werden.

Den Entwurf der neuen Verordnung hat die BaFin nun hier zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt sie bis zum 07.03.2018 entgegen.

(BaFin, PM vom 07.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)