29.05.2018

Meldung, Steuerrecht

Anwendungsfragen zum InvStG 2018

Beitrag mit Bild

©Piccolo/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen BMF-Schreiben Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz (InvStG 2018) beantwortet. Insbesondere geht es darin um Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe) und Wertpapierpensionsgeschäfte mit Investmentfonds, Ausgabenabzug im Zusammenhang mit Investmenterträgen.

Umfang der steuerpflichtigen Einkünfte

Zu den inländischen Beteiligungseinnahmen gehören nach § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 InvStG 2018

  • Entgelte für die Überlassung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft im Rahmen eines Wertpapierdarlehens (§ 2 Nummer 2 Buchstabe a KStG),
  • Entgelte für die Übertragung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft im Rahmen eines echten Wertpapierpensionsgeschäfts i. S. d. § 340b Absatz 2 HGB (§ 2 Nummer 2 Buchstabe b KStG) und
  • Einnahmen und Bezüge der in § 8b Absatz 10 Satz 2 KStG genannten Art für die Überlassung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft (§ 2 Nummer 2 Buchstabe c KStG).

Steuerabzug

Auf Entgelte, Einnahmen und Bezüge aus Wertpapierdarlehen und echten Wertpapierpensionsgeschäften finden gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 InvStG 2018 die Regelungen des § 32 Absatz 3 KStG entsprechende Anwendung.

Das ausführliche BMF-Schreiben vom 15.05.2018 finden Sie unter DB-Nummer VA1271642

(BMF vom 15.05.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com


25.04.2025

Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. unterstreicht, dass Betreiber sozialer Netzwerke für unzureichende Datenschutzmaßnahmen haftbar gemacht werden können.

weiterlesen
Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Meldung

© Kara / fotolia.com


25.04.2025

Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Zinsswaps zur Absicherung betrieblicher Darlehen können bei Ablösung als Betriebsausgabe anerkannt werden – bei Absicherung ohne Zusatzrisiko.

weiterlesen
Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


24.04.2025

BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Die Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem Außensteuergesetz ist europarechtswidrig, entschied der BFH in einem aktuellen Urteil.

weiterlesen
BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank