30.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Anwendungserlass zu § 153 AO veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Die kontinuierliche Verschärfung der Selbstanzeige empfinden viele Unternehmen als eine Kriminalisierung des Steuerrechts.

Das Bundesfinanzministerium hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung um eine Regelung in § 153 ergänzt; darin geht es unter anderem um die Berichtigung einer Steuererklärung und deren Abgrenzung zur Selbstanzeige. Ein Thema, das in den letzten Jahren oft zu erheblichen Unsicherheiten bei Unternehmen geführt hat.

Mit dem Anwendungserlass zu § 153 AO versucht die Finanzverwaltung, sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltung konkrete Orientierungspunkte dafür zu schaffen, wann von einer einfachen Berichtigung nach § 153 AO ausgegangen werden kann. In Ziff. 2.6 wird erstmals klargestellt, dass das Vorhandensein von klaren steuerlichen Prozessen und wirksamen Kontrollen im Unternehmen für die steuerstrafrechtliche Beurteilung von ganz erheblicher Bedeutung ist. Dies wirkt sich mittelbar auch auf die bußgeldrechtlichen Risiken aus. Soweit keine Steuerordnungswidrigkeit vorliegt, sondern „nur“ eine Korrektur nach § 153 AO, ist kein Raum für eine bußgeldrechtliche Ahndung nach §§ 30, 130 OWiG.

Weiterführende Links

Das BMF-Schreiben IV A 3 – S-0324 vom 23.05.2016 finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Im Gastkommentar „Der Anwendungserlass zu § 153 AO ist da – Wichtiger Schritt zur Entkriminalisierung im Steuerrecht“ greift StB Fritz Esterer das Thema auf. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 27.05.2016, Heft 21, Seite M5 sowie online unter Dokumentennummer DB1202409

(BMF vom 23.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Meldung

©limbi007/123rf.com


22.09.2026

Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bleibt für Unternehmen und Berater ein rechtlich sensibles Compliance-Thema.

weiterlesen
Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


22.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht