30.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Anwendungserlass zu § 153 AO veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Die kontinuierliche Verschärfung der Selbstanzeige empfinden viele Unternehmen als eine Kriminalisierung des Steuerrechts.

Das Bundesfinanzministerium hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung um eine Regelung in § 153 ergänzt; darin geht es unter anderem um die Berichtigung einer Steuererklärung und deren Abgrenzung zur Selbstanzeige. Ein Thema, das in den letzten Jahren oft zu erheblichen Unsicherheiten bei Unternehmen geführt hat.

Mit dem Anwendungserlass zu § 153 AO versucht die Finanzverwaltung, sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltung konkrete Orientierungspunkte dafür zu schaffen, wann von einer einfachen Berichtigung nach § 153 AO ausgegangen werden kann. In Ziff. 2.6 wird erstmals klargestellt, dass das Vorhandensein von klaren steuerlichen Prozessen und wirksamen Kontrollen im Unternehmen für die steuerstrafrechtliche Beurteilung von ganz erheblicher Bedeutung ist. Dies wirkt sich mittelbar auch auf die bußgeldrechtlichen Risiken aus. Soweit keine Steuerordnungswidrigkeit vorliegt, sondern „nur“ eine Korrektur nach § 153 AO, ist kein Raum für eine bußgeldrechtliche Ahndung nach §§ 30, 130 OWiG.

Weiterführende Links

Das BMF-Schreiben IV A 3 – S-0324 vom 23.05.2016 finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Im Gastkommentar „Der Anwendungserlass zu § 153 AO ist da – Wichtiger Schritt zur Entkriminalisierung im Steuerrecht“ greift StB Fritz Esterer das Thema auf. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 27.05.2016, Heft 21, Seite M5 sowie online unter Dokumentennummer DB1202409

(BMF vom 23.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht