• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anwendung des § 52d FGO auf Rechtsanwaltsgesellschaft

21.09.2022

Meldung, Steuerrecht

Anwendung des § 52d FGO auf Rechtsanwaltsgesellschaft

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass § 52d FGO bereits seit dem 01.01.2022 auch auf Rechtsanwaltsgesellschaften anzuwenden ist.

Beitrag mit Bild

© ra2 studio / fotolia.com

Der Kläger wurde mit Haftungsbescheid in Anspruch genommen. Nach Zurückweisung des Einspruchs hat die Klägervertreterin – eine Rechtsanwaltsgesellschaft – im Januar 2022 innerhalb der Rechtsmittelfrist Klage per Telefax erhoben.

Rechtsanwaltsgesellschaft hatte noch kein beA

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 06.07.2022 (9 K 9009/22) entschieden, dass die Klage unzulässig sei, da sie nicht in der gemäß § 52d FGO vorgesehenen Form als elektronisches Dokument eingereicht worden sei. Die Klägerin unterliege bereits seit dem 01.01.2022 dem Anwendungsbereich, denn gemäß § 59l Satz 2 BRAO habe eine Rechtsanwaltsgesellschaft bei der Prozessvertretung die Rechte und Pflichten eines Rechtsanwalts.

Zu berücksichtigen war dabei, dass der Rechtsanwaltsgesellschaft (i. S. d. § 59c BRAO a. F.) im Zeitpunkt der Klage noch kein eigenes besonderes elektronisches Anwaltspostfach zur Verfügung stand, da dieses erst zum 01.08.2022 eingeführt wurde.

Klarstellung zur Rechtsbehelfsbelehrung

Des Weiteren hat das Gericht entschieden, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht deshalb unrichtig sei, weil sie keine Angaben zur Übermittlung der Klage als elektronisches Dokument enthalte. § 55 Abs. 1 FGO enthalte nur eine Belehrung über den Rechtsbehelf, die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen sei, den Sitz und die einzuhaltende Frist.


FG Berlin-Brandenburg vom 19.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


13.12.2024

Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die vom BMJ vorgeschlagene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren soll die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.

weiterlesen
Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com


13.12.2024

Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Änderungen des EEG- und KWKG sollen Biogasanlagen flexibler fördern, die Südquote aufheben und KWK-Planungssicherheit über 2026 hinaus verlängern.

weiterlesen
Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Meldung

©enanuchit/123rf.com


12.12.2024

BFH zur Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Der BFH entschied, dass die Zweckbestimmung eines Wirtschaftsguts die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bestimmt.

weiterlesen
BFH zur Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank