10.06.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Anwendung der neuen GoA verschoben

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts der neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (neue GoA) für Unternehmen, die nicht Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 HGB (Non-PIE) sind, um ein Jahr beschlossen.

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Die neuen GoA setzen sich zusammen aus den ISA [DE] und den daran angepassten IDW Prüfungsstandards. Hintergrund für die Verschiebung sind angestrebte Entlastungen von Abschlussprüfern von kleineren, weniger komplexen Unternehmen (auch als KMU bezeichnet).

Anwendungszeitraum für die neuen GoA

Nach dem Beschluss des HFA gelten die neuen GoA für Prüfungen von Abschlüssen von Non-PIE nunmehr für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen – mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden. Dies gilt unabhängig von den in den Standards, die zusammen die neuen GoA bilden, definierten Erstanwendungszeitpunkten.

Der Anwendungszeitpunkt der neuen GoA für Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 HGB (PIE) bleibt unberührt.

Mehr erfahren

Weitere Informationen zu der Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts der neuen GoA sind in der IDW Life 6/2022 sowie im IDW Mitgliederrundschreiben zu finden. Außerdem stellt das zum Jahresende verfügbare Modul KMU Abschlussprüfung einen in sich geschlossenen Ansatz zur risikoorientierten Durchführung einer handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung eines KMU dar.


IDW vom 03.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank