• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anwaltsvertrag: Transparenzerfordernis bei Zeitaufwand-Klausel

23.01.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anwaltsvertrag: Transparenzerfordernis bei Zeitaufwand-Klausel

Eine Zeitaufwand-Klausel im Anwaltsvertrag genügt nicht dem unionsrechtlichen Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss nicht über die wirtschaftlichen Folgen des Vertragsschlusses informiert wurde.

Beitrag mit Bild

©terovesalainen/fotolia.com

Der EuGH hat am 12.01.2023 in der Rechtssache C-395/21 D.V I (Rechtanwaltsvergütung – Abrechnung nach dem Zeitaufwand) entschieden, dass eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags, nach der sich die anwaltliche Vergütung nach dem Zeitaufwand richtet, nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit nach Art. 5 der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13/EWG) genügt, wenn dem Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht die Informationen erteilt worden sind, die ihn in die Lage versetzt hätten, seine Entscheidung mit Bedacht und in voller Kenntnis der wirtschaftlichen Folgen des Vertragsabschlusses zu treffen.

Transparenz hinsichtlich Gesamtkosten der Rechtsdienstleistungen

Um dem Transparenzerfordernis zu entsprechen, muss der Verbraucher aufgrund der ihm erteilten entsprechenden Informationen im Vertrag – über die Gesamtkosten der Rechtsdienstleistungen, die Einschätzung der voraussichtlich erforderlichen Stunden – die wirtschaftlichen Folgen des Vertragsschlusses einschätzen können. Wenn die Verträge nach der Aufhebung der Klausel über die Vergütung nach den einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts nicht fortbestehen können, steht Art. 6 Abs. 1 der RL 93/13/EWG der Nichtigerklärung der Verträge nicht entgegen. Dies gilt auch, wenn dies bedeuten würde, dass der Gewerbetreibende für seine Dienstleistungen überhaupt keine Vergütung erhält.


BRAK vom 20.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


11.06.2026

§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Die Diskussion um § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG hat in jüngerer Zeit an praktischer Relevanz gewonnen. Hintergrund ist, dass Finanzämter vermehrt die Auffassung vertreten, das Verlustverrechnungsverbot erfasse negative Einkünfte aus Drittstaatenbetriebsstätten auch dann, wenn diese einer gewerblich geprägten Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG zuzurechnen sind.

weiterlesen
§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


11.06.2026

BFH kippt Steuer auf fiktive Zinsen beim Immobilienverkauf

Zinslose Raten beim privaten Immobilienverkauf führen grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen fiktiven Zinsen, so der BFH.

weiterlesen
BFH kippt Steuer auf fiktive Zinsen beim Immobilienverkauf

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


11.06.2026

Steuerstatistik: Immer mehr Menschen rutschen in den Spitzensteuersatz

Die Steuerstatistik verdeutlicht, dass die Einkommensteuer maßgeblich von Steuerpflichtigen mit höheren Einkommen getragen wird.

weiterlesen
Steuerstatistik: Immer mehr Menschen rutschen in den Spitzensteuersatz
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht